Ein kleiner quadratischer Beistelltisch kostet 10 Franken bei Ikea. Mehr ist das Möbelstück aus Spanplatten und Papierfüllung aus Sicht des Herstellers offenbar nicht wert. Auf der Website Techstudio.ch wird der Beistelltisch allerdings für satte 76 Franken angeboten. Eine Abzocke und Wucher, findet ein Leser des Beobachters. Doch ist das so?
Bei Wucher oder Übervorteilung bereichern sich Personen finanziell, indem sie die Notfall- und Zwangslage, die Abhängigkeit, die Unerfahrenheit oder auch die Schwäche im Urteilsvermögen einer Person ausnutzen. Das ist dann der Fall, wenn jemand ausgebeutet wird, der sich in einer geschwächten Lage befindet.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Ab wann ist ein Preis Wucher?
In Deutschland gilt es als Wucher, wenn der geforderte Preis doppelt so hoch ist wie der übliche Marktpreis. In der Schweiz gibt es keine solch fixe Regelung dazu.
Der Beistelltisch kostet bei Techstudio.ch fast das Achtfache des Originalpreises. Auf Anfrage erklärte die Firma, dass es sich beim Preis um einen Fehler handle.
Das Produkt wurde aus dem Sortiment entfernt. Weitere Ikea-Produkte, darunter der gleiche Tisch in Weiss, bleiben jedoch zu einem Vielfachen des Originalpreises im Sortiment.
Vertragsfreiheit statt Wucher
Trotz des hohen Preises handelt es sich nicht um Wucher, da niemand diesen Tisch in einer Notlage kaufen muss. Die Vertragsfreiheit geht auf dem Markt sehr weit.
Man kann als Verkäufer einen selbst bestimmten Preis festsetzen, erklärt Beobachter-Juristin Julia Gubler. «Hier wird niemand dazu gezwungen, die teurere Option zu kaufen. Jeder kann selbst entscheiden, ob ihm der quadratische Ikea-Beistelltisch aus Spanplatten so gut gefällt, dass er 76 Franken dafür zahlen will.»
7040 Franken für Sanitärdienst – Wucher?
Fälle von Wucher zeigen sich oftmals bei Notfall-Handwerkerdiensten. Wie die «Berner Zeitung» berichtet, verlangte ein Monteur für die Instandstellung eines verstopften Spülbeckens 7040 Franken. Die Kundin zeigte ihn wegen Wucher an.
Die Berner Staatsanwaltschaft gab ihr recht und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen und einer Busse von 720 Franken. Der Entscheid ist rechtskräftig.
So wehrst du dich
Wer meint, dass die erhaltene Rechnung deutlich zu hoch ist und man ausgebeutet wurde, kann den Vertrag anfechten. Da Wucher strafbar ist, kann ebenfalls eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Expertin Gubler sagt, man müsse jeden Fall einzeln anschauen. «Die Voraussetzungen für die Anwendung von Wucher oder Übervorteilung sind oftmals nicht erfüllt, weil keine Not- oder Zwangslage vorhanden war.» Im Jahr 2023 wurden insgesamt 136 Fälle polizeilich registriert.