Immer mehr Norwegerinnen und Norweger ziehen in die Schweiz. Das zeigt sich anderthalb Jahre nach Beginn der grossen Umzugswelle aus dem Norden auch in den offiziellen Zahlen. Laut der am Donnerstag erschienenen Ausländerstatistik 2023 des Staatssekretariats für Migration (SEM) stieg die Gesamtzahl norwegischer Personen in der Schweiz zwischen Ende 2021 und 2023 von 2004 auf 2322 – ein Anstieg von rund 16 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Die absoluten Zahlen sind zwar vergleichsweise klein, der Anstieg jedoch auch im Verhältnis zu ähnlichen Zuwanderergruppen auffallend. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum stieg zwar auch der Anteil anderer Skandinavier in der Schweiz, allerdings deutlich geringer. So leben seit Ende 2021 knapp 9 Prozent mehr schwedische Personen hierzulande, 8 Prozent mehr Personen aus Finnland und 3 Prozent mehr Dänen.
Auslöser Steuerreform
Aus Furcht vor höheren Steuern sind seit Herbst 2022 zahlreiche Norwegerinnen und Norweger in die Schweiz gezogen. Nachdem die Regierung in Oslo eine grossflächige Steuerreform angekündigt hatte, die besonders die Vermögenden trifft, entwickelte die Schweiz eine einzigartige Sogkraft. Weil die Steuern immer auf Ende Jahr fällig werden, packten viele der «First Movers» noch im selben Jahr ihre Sachen: Innerhalb weniger Monate zogen mehr als vierzig norwegische Milliardäre in die Schweiz. Bis Ende 2022 stieg die Anzahl norwegischer Personen in der Schweiz auf 2071, eine Zunahme von gut drei Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dieser Artikel wurde erstmals in der «Handelszeitung» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.handelszeitung.ch.
Dieser Artikel wurde erstmals in der «Handelszeitung» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.handelszeitung.ch.
Besonders signifikant war der Anstieg bei der ständigen ausländischen Bevölkerung, welche die meisten der norwegischen Superreichen betreffen dürfte. Norwegerinnen und Norweger, die in der Schweiz arbeiten oder genügend Geld für den Lebensunterhalt auf dem Konto nachweisen können, erhalten normalerweise die Aufenthaltsbewilligung B. Nach Artikel 3 des Bundessteuergesetzes sind aber auch Kurzaufenthalter in der Regel steuerpflichtig, wenn sie mindestens dreissig Tage in der Schweiz verweilen und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ohne Erwerbstätigkeit neunzig Tage in der Schweiz verweilen.
Jetzt kommen die Jungunternehmer
Nach der ersten Welle der Superreichen zogen 2023 besonders Familienmitglieder und «Normalos» nach, was den starken Anstieg von 12 Prozent bei der Gesamtanzahl der Personen beziehungsweise 11 Prozent bei der ständigen ausländischen Bevölkerung per Ende Jahr im Vergleich zum Vorjahr erklären dürfte.
Und die Umzugswelle dürfte weiter anhalten. Laut einer Studie der Norwegian School of Economics (NHH) könnte sich der Trend mindestens innerhalb der nächsten beiden Jahre fortsetzen. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer etwa planten nach Einschätzung der Studienautoren den Wegzug aus Norwegen, weil ihnen in der Wachstumsphase das Geld fehle, um die Vermögenssteuer zu bezahlen.