Darum gehts
- Lohnabzüge überraschen junge Arbeitnehmerin Sarah bei ihrem ersten Gehalt
- Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und NBUV sind obligatorisch
- Sarah zahlt bereits mit 18 Jahren in die Pensionskasse ein
Sarah hat eine neue Praktikumsstelle und verdient 2000 Franken im Monat. Sie freut sich auf den ersten Lohn und hat ihn in Gedanken auch schon mehrfach ausgegeben. Als das Geld dann auf dem Konto gutgeschrieben wird, staunt sie. Von den ursprünglich 2000 Franken sind nur CHF 1836.45 übrig. Eigentlich wusste Sarah, dass es irgendwelche Abzüge gibt. Aber so viele?
Und dass sie bereits mit 17 Jahren Geld in die Pensionskasse einzahlt, überrascht sie. Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen junge Menschen ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 werden. Sarah wurde am 22. Februar 2024 volljährig, darum zahlt sie im ganzen Jahr ihre Lohnbeiträge. Im Folgenden die einzelnen Abzüge im Detail, wie hoch sie sind und was damit finanziert wird. Diese 5 Abzüge können auf der Lohnabrechnung auftauchen:
AHV, IV, EO
Dieser Abzug wird je hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der Betrieb leitet seine und Sarahs Beiträge an die jeweiligen Versicherungen weiter. Auf der Lohnabrechnung ist nur der Teil ersichtlich, der Sarah abgezogen wird.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Von den insgesamt 10,6 Prozent (zweimal 5,3 Prozent) gehen 8,7 Prozent an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Damit werden die Altersrenten mitfinanziert.
1,4 Prozent gehen an die Invalidenversicherung (IV). Sie zahlt Renten für Menschen mit Behinderung und unterstützt deren Eingliederung.
An die Erwerbsersatzordnung (EO) schliesslich gehen 0,5 Prozent. Sie zahlt den Lohnersatz, wenn man Militärdienst oder Zivilschutz leistet, und bspw. das Mutterschaftstaggeld.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Auch diesen Abzug tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt Sarah ein Taggeld im Umfang von 70 bis 80 Prozent ihres bisherigen Lohns, wenn sie ihren Job verliert.
Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV)
Die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV) zahlt der Arbeitnehmer allein. Sie kommt zum Zug, wenn Sarah in ihrer Freizeit einen Unfall erleidet. Zum Beispiel, wenn sie beim Sport verunfallt und sich ein Bein bricht. Dabei übernimmt die Unfallversicherung nicht nur die Kosten für Arzt, Transport und Spital, sondern sie kommt auch für den Lohnausfall während der Genesung auf. In Form eines Unfalltaggelds ersetzt die Versicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent des Lohns, vorher zahlt die Firma den Lohnausfall.
Der Arbeitgeber finanziert dagegen die Berufsunfallversicherung (BUV) allein, mit der mögliche Unfälle der Mitarbeiter während der Arbeitszeit abgedeckt werden.
Pensionskasse
Sarah zahlt schon mit 18 Jahren gemäss Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) in die Pensionskasse des Arbeitgebers ein. Das sind aber noch keine Sparbeiträge fürs Alter, sondern sie finanziert eine Risikoversicherung, die zusätzlich zur IV bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Rente zahlen würde.
Krankentaggeldversicherung
Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch. Sie kann allerdings im Arbeits- oder im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein. Die Höhe der Abzüge variieren. Auch diese Beträge werden je hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
In den meisten Fällen zahlt eine solche Krankentaggeldversicherung während rund 720 Tagen, wenn ein Angestellter krank wird. Sarah ist keiner Taggeldversicherung unterstellt. Sollte sie längere Zeit krank werden, müsste ihr Arbeitgeber im ersten Anstellungsjahr den Lohn nur drei Wochen lang weiterzahlen.