Ärger mit neuem Leasingauto – sechs Mal in die Werkstatt
«Die Mechaniker sagten, ich hätte den Tankdeckel nicht richtig verschlossen»

Immer wieder muss eine Frau tagelang auf ihr Auto verzichten, weil die Motorkontrolllampe leuchtet. Doch laut Emil Frey AG funktioniert das Fahrzeug «einwandfrei».
Publiziert: 19.02.2025 um 11:08 Uhr
|
Aktualisiert: 19.02.2025 um 11:14 Uhr
1/4
Hat der Frau vorgeworfen, sie habe den Tankdeckel nicht richtig geschlossen: Emil Frey AG in Zürich-Nord.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
gian_signorell.jpg
Gian Signorell
Beobachter

Manuela Baumann war auf der Suche nach einem neuen Auto. Ihre Wahl fiel auf den Kia Sportage GT Line. Bei der Autogarage Emil Frey in Zürich-Nord unterschrieb sie einen Leasingvertrag. Im Januar 2024 konnte sie den funkelnden Neuwagen in Empfang nehmen – doch schon zwei Monate später musste der Kia in die Werkstatt, weil die Motorkontrollanzeige leuchtete.

«Die Mechaniker sagten, ich hätte den Tankdeckel nicht richtig verschlossen, deshalb leuchte die Lampe auf», sagt Baumann, die eigentlich anders heisst. Nach drei Tagen konnte sie den Kia wieder abholen. Repariert worden war nichts.

Die Motorenleuchte wird zum Dauerbrenner

Fünf Tage dauerte es, bis die Motorenlampe wieder anging. Jetzt tauschten die Mechaniker ein Ventil des Tanksystems aus. Acht Tage blieb der Kia in der Werkstatt. So ging es weiter. Im Mai dauerte der erneut nötige Werkstattbesuch neun Tage, im Juni zwölf Tage. Grund war jedes Mal die Motorkontrollleuchte. Auch im Juli sowie von Ende August bis Anfang Dezember musste der Kia in die Garage. Es leuchtete – die Motorenlampe.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Manuela Baumann hatte schon längst genug. Sie verlangte den Umtausch des Autos. Doch die Emil-Frey-Mechaniker warfen ihr erneut vor, sie verschliesse den Tankdeckel nicht richtig.

«Die Schuld den Kunden in die Schuhe schieben»

Auch gegenüber dem Beobachter stellt sich die Emil Frey AG auf diesen Standpunkt. «Trotz aufwendigsten Diagnosen, Tests und prophylaktisch ersetzten Komponenten konnte der Fehler jeweils weder diagnostiziert noch reproduziert werden», schreibt die Medienstelle.

Das Fahrzeug funktioniere einwandfrei. Und weiter: «Als technisch vorstellbaren Grund, warum bei Frau Baumann jeweils die Motorkontrolllampe aufleuchtete, sehen wir die Möglichkeit eines nicht korrekt verschlossenen Tankdeckels.»

Diese Argumentation bringt Manuela Baumann auf die Palme. «Ich habe zehn Jahre im Aussendienst gearbeitet und habe dabei viele Automodelle gefahren. Den Vorwurf, ich sei nicht in der Lage, einen Tankdeckel zu schliessen, finde ich schlicht empörend.»

Baumann fordert die Rückabwicklung des Vertrags. Sie hat sich Hilfe geholt bei ihrer Rechtsschutzversicherung. «Ein Klassiker», kommentiert deren Rechtsanwalt David Furger. Er erlebe es bei Leasingverträgen immer wieder, dass Garagen oder Leasinggesellschaften versuchten, die Schuld für den Schaden der Kundschaft in die Schuhe zu schieben.

Leasingfirmen oft auf der Seite der Autohändler

Was bei einem Leasingverhältnis erschwerend hinzukommt: Als Kundin oder Kunde schliesst man den Vertrag nicht mit dem Autohändler ab, sondern mit der Leasinggesellschaft. Diese gehört in Manuela Baumanns Fall allerdings zur Emil Frey AG.

«Leasinggesellschaften, die den Autohändlern selbst gehören, vertreten im Streitfall eher deren Interessen und nicht die des Kunden», sagt Experte David Furger. Oft rückten sie etwa den Kaufvertrag für das Auto nicht heraus. Furger: «Wie soll man Ansprüche geltend machen, wenn man die Garantiebedingungen des Herstellers gar nicht kennt?»

Für Baumann sieht Furger trotzdem gute Chancen. «Gemäss Bundesgericht gibt es grundsätzlich ein Rückgaberecht, wenn ein erheblicher Mangel mindestens dreimal auftritt.» Den Kaufvertrag will er mit Hinweis auf die Treuepflicht herausfordern.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.