«Achtung, Roaming-Falle!»
Konsumentenschutz warnt vor überteuerten Ausland-Gebühren

Die Ferienzeit steht kurz bevor. Das Ausland lockt, das Smartphone geht natürlich mit auf die Reise. Wer die Roaming-Gebühren nicht im Griff hat, riskiert eine gesalzene Abrechnung, warnt der Konsumentenschutz.
Publiziert: 23.06.2021 um 18:48 Uhr
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Achtung vor falscher Sicherheit beim Surfen im Ausland: Der Konsumentenschutz rät, die Roaming-Gebühren gut im Auge zu behalten.
Foto: shutterstock

«Achtung, Roaming-Falle!» Die Stiftung Konsumentenschutz warnt vor den Sommerferien vor hohen Gebühren beim Surfen und Telefonieren im Ausland. Zwar müssen sich Neukunden von Telekom-Anbietern gemäss einer neuen Regelung ab 1. Juli selber eine Limite für das sogenannte Datenroaming setzen. Der Konsumentenschutz befürchtet aber, dass langjährige Kunden Gefahr laufen, mit hohen Rechnungen aus den Ferien zurückzukehren.

Zusammen mit den anderen Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen fordert die Stiftung Konsumentenschutz daher, dass Mobilfunkanbieter die Standard-Limite bei Datenroaming für Erwachsene bei 100 und jene bei Jugendlichen bei 50 Franken festlegen, wie die Stiftung am Mittwoch mitteilte. Nur so könnten alle Kunden vor hohen Gebühren geschützt werden. Heute liege die Standard-Limite der verschiedenen Unternehmen zwischen 200 und 1000 Franken.

«Wirksamer Schutz» vor hohen Roaming-Gebühren

Die neue Regelung, die am 1. Juli in Kraft tritt, wäre aus Sicht des Konsumentenschutzes ein «wirksamer Schutz» vor hohen Roaming-Gebühren. Demnach dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kundinnen und Kunden das Datenroaming erst aufschalten, wenn sich diese eine eigene Limite gesetzt haben. Die Kunden müssen die Kostenlimite zudem nachträglich anpassen können.

Der Konsumentenschutz schreibt aber, dass die Mobilfunkanbieter die Regelung nur auf Neukunden anwenden werden. Für alle bestehenden Kunden werden weiterhin die Telekom-Anbieter die Roaming-Limite setzen.

In Verordnung nicht explizit geregelt

In der Verordnung steht, dass die Mobilfunkanbieterinnen ihre Kundinnen und Kunden «beim Vertragsabschluss, bei der Aktivierung oder Reaktivierung von Roamingdiensten sowie mindestens einmal jährlich schriftlich und leicht verständlich über die Konditionen und Modalitäten des internationalen Roamings» informieren müssen.

Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erklärte dazu auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Frage, wie sich die Norm auf bestehende Kundinnen und Kunden auswirke, weder im Verordnungstext noch in den Erläuterungen explizit geregelt sei. Dass Bakom habe in Diskussionen mit den Anbieterinnen aber immer klar gemacht, dass die Norm grundsätzlich für alle Kundinnen und Kunden gelte.

«Gangbarer Weg» von Swisscom

Das Telekom-Unternehmen Swisscom etwa erklärte auf Anfrage von Keystone-SDA, dass es mit diesem Vorgehen verhindern wolle, dass Kunden, die Roaming bereits nutzen, im Ausland ihr Smartphone plötzlich nicht mehr nutzen könnten, weil sie zuerst eine Limite setzten müssten. Das Unternehmen wird nun bei bestehenden Kundinnen und Kunden, die selber keine Limite festsetzen, die bisherige Standardlimite von 200 Franken pro Monat je hälftig auf Datenroaming und Sprache/SMS aufteilen.

Die Kunden werden vor Erreichen der Limite per SMS informiert, und sobald die Limite erreicht wird, wird das Roaming gesperrt. Die Kunden könnten die Limite jederzeit via das Cockpit individuell anpassen.

«Wir erachten diesen Weg als gangbar und rechtskonform», schreibt das Bakom dazu. Aus seiner Sicht sei es wichtig, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht reagieren, nicht plötzlich im Ausland vom Roaming ausgeschlossen seien. (SDA)

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