Mitte-Nationalrätin fordert
Bundesrat soll Roaming-Obergrenze befehlen

Just vor den Sommerferien fordert Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter eine Grenze für Roaming-Gebühren. Weil diese sehr hoch sind, tappen Schweizer im Ausland immer wieder in eine Kostenfalle.
Publiziert: 11.06.2021 um 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2021 um 13:17 Uhr
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Im Ausland mit dem Handy ins Internet oder auch nur mal schnell telefonieren, kann teuer werden.
Foto: imago images/Chris Emil Janßen
Gianna Blum

So manchen hat bei der Rückkehr aus den Ferien schon eine üble Überraschung erwartet: eine horrende Handyrechnung. Grund sind die Roaming-Gebühren, die anfallen – also die Gebühren, die man zahlt, wenn man im Ausland mit einer Schweizer SIM-Karte telefoniert, surft oder SMS sendet.

Schon seit Jahren setzen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier für eine Senkung der Roaming-Gebühren ein. Bisher ohne wirklichen Erfolg. Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (57) startet nun einen neuerlichen Versuch. In einem Vorstoss fordert sie, dass der Bundesrat ein Machtwort sprechen und eine Obergrenze für die Roaming-Gebühren einführen soll. Innerhalb der EU sei dieser Weg gelungen, inzwischen seien die Gebühren ganz abgeschafft. «Der schweizerische Weg, in erster Linie auf Verbraucherinformationen zu setzen, löst das Problem unbefriedigend», findet die Baselbieter Politikerin.

Schweizerinnen und Schweizer müsste auch im Ausland «die gewohnte und unbeschwerte Nutzung des Smartphones» möglich sein, so Schneider-Schneiter – statt vorsichtshalber ab der Grenze Roaming auszuschalten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Bessere Bedingungen ab 1. Juli

Die Nationalrätin argumentiert auch mit der Corona-Pandemie, welche die Digitalisierung beschleunigt hat. Museumstickets kaufen, ÖV-Fahrpläne nachschauen oder einen Tisch im Restaurant reservieren ist auch im Ausland am einfachsten übers Handy erledigt. «Es besteht Handlungsbedarf», stellt Schneider-Schneiter fest.

Ein Ende der Roaming-Kosten ist mittelfristig kaum realistisch, räumt sie ein – denn dafür bräuchte es eine Anpassung der bilateralen Verträge. Sie zitiert allerdings ein vom Konsumentenschutz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten: Zumindest eine Preisobergrenze festzulegen sei durchaus möglich, ohne mit der EU neu verhandeln zu müssen.

Einige kleine Schritte in die richtige Richtung sind aber bereits erfolgt: Ab 1. Juli dürfen Roaming-Datenpakete zum Beispiel nicht mehr nach 30 Tagen verfallen, sondern müssen mindestens ein Jahr gültig sein. Teuer bleibt das Surfen im Ausland aber trotzdem.


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