«14 Jahre Ungerechtigkeit»
Ex-Angestellte der CS macht ihrem Ärger Luft

Die Credit Suisse steht wegen ihrer Verbindung zu einem bulgarischen Mafia-Netzwerk und Geldwäscherei in Bellinzona vor Gericht. Die am Mittwoch befragte Ex-Mitarbeiterin und Mitangeklagte spricht von einer 14 Jahre andauernden «Ungerechtigkeit».
Publiziert: 09.02.2022 um 14:53 Uhr
|
Aktualisiert: 09.02.2022 um 17:00 Uhr
1/7
Die Credit Suisse auf der Anklagebank.
Foto: AFP

Die Ex-Mitarbeiterin der Credit Suisse stellte sich am Mittwoch vor Gericht als Bauernopfer dar. Sie sei wegen ihrer Kenntnisse über Osteuropa eingestellt worden. Vom Bankengeschäft und von Geldwäscherei habe sie kaum Ahnung gehabt. Die Frau ist eine von vier Mitangeklagten im Geldwäscherei-Prozess gegen die Credit Suisse vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte im Sport von der UBS eingestellt wurde. Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse (CS). Die Bank habe damals Mitarbeiter gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.

«14 Jahre Ungerechtigkeit»

Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform an, die Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter anbietet. Dort arbeitet sie heute noch immer. Aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung hat sie ein Pensum von nur 20 Prozent. Wie in der Vergangenheit hat sie vor allem Kontakt zu Sportlern.

Die Vermögensberaterin sagte vor Gericht, diese Tätigkeit motiviere sie, «morgens aufzustehen und ihre Krankheit zu vergessen». Sie wurde lauter, als sie die Entwicklung ihrer Gesundheit im Zusammenhang mit dem Strafverfahren erwähnte, es waren «14 Jahre Ungerechtigkeit», sagte sie.

Die Angeklagte betonte, dass ihre Kunden sie nicht als «Bankerin» betrachtet hätten. Sie hätten sie immer im Kontext zum Sport gesehen. «Ich hätte mich lächerlich gemacht, wenn ich mich als echte Bankerin vorgestellt hätte.»

Situation sei damals völlig anders gewesen

Stephan Zenger, der vorsitzende Richter, befragte die Angeklagte eingehend zu ihrer Ausbildung und ihren Funktionen bei der Credit Suisse. In Zusammenhang mit ihren Beförderungen in den Jahren 2005 und 2007 betonte die 50-Jährige, dass sich dadurch nichts an ihren Aufgaben geändert habe. Sie sagte, ihre Vorgesetzten seien damals «sehr zufrieden» gewesen.

Die Angeklagte betonte, dass sich ihre Ausbildung auf die Werbung für die Bank und den Verkauf ihrer Dienstleistungen konzentriert habe. Themen seien das Gespräch und der Umgang mit Kunden, die Kleiderordnung oder das Bankgeheimnis gewesen. Die Situation sei damals völlig anders gewesen als heute.

Geldwäscherei sei kein Thema gewesen

Der Richter hielt ihr vor, dass sie einen Compliance-Test bestanden habe. Die Frau betonte, dass die Kurse in diesem Bereich sehr kurz gewesen seien und nur ein oder zwei Stunden dauerten oder online abgehalten worden seien.

Sie sagte auch, sich nicht daran erinnern zu können, ob das Thema Geldwäscherei erwähnt worden sei. Sie habe auf jeden Fall keinen speziellen Kurs dazu besucht. «Uns wurde vor allem gesagt, dass das Bankgeheimnis nicht verletzt werden darf.» Die Problematik von Bestechungsgeldern sei im Rahmen der Compliance-Kurse angesprochen worden. Diese sei aber nicht so eingehend behandelt worden, wie beispielsweise die verschiedenen Märkte.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft der CS und den anderen Angeklagten qualifizierte Geldwäscherei in den Jahren 2004 bis 2007 vor. Das Geld – je nach Darstellung – 40 bis 70 Millionen Franken soll über die Konten der Schweizer Grossbank gewaschen worden sein. Die Credit Suisse weist die in dieser Angelegenheit gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück. (SDA/smt)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.