129 Millionen Franken
CSS muss Prämien an Zusatzversicherte zurückerstatten

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) verpflichtet die CSS-Versicherung, 129 Millionen Franken an ihre Zusatzversicherten zurückzuerstatten.
Publiziert: 16.08.2022 um 10:49 Uhr
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Aktualisiert: 16.08.2022 um 11:15 Uhr
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Die Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtet die Versicherungsgesellschaft CSS, Geld an ihre Zusatzversicherten zurückzubezahlen.
Foto: Philippe Rossier

Die Krankenkasse CSS muss Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Das hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet. Sie begründet dies mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen. Es handelt sich um Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken.

Nach einer Vor-Ort-Kontrolle habe die Finma im Sommer 2019 ihre Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der CSS intensiviert und unterdessen abgeschlossen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht am Dienstag in einer Mitteilung. «Die CSS analysiert die Verfügung nun im Detail und prüft das weitere Vorgehen», teilt die CSS mit.

Generelle Zuordnung überprüft

Die Finma überprüfte demnach die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung. Die Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt würden, heisst es in der Mitteilung.

Trotz Warnungen interner Revisoren sei die CSS in ein Abhängigkeitsverhältnis von einer Versicherungsvermittlungsgesellschaft geraten. «Sie bezahlte in den Jahren 2012 bis 2014 daher teilweise wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Provisionen», so die Finma. Zudem belastete die CSS bis 2018 sämtliche vom Konzern geleisteten Provisionszahlungen dem Zusatzversicherungsgeschäft. Durch die Fehlallokationen der CSS seien ungerechtfertigte Verwaltungskosten in die damaligen Tarifberechnungen eingeflossen.

Wer Geld erhält

Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht infrage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenz-Vorschriften eingehalten. Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren. Die Höhe wird im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe abhängen. Laut der CSS entsprechen die 129 Millionen rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Durchschnitt rund 14 Franken pro Jahr und versicherte Person. (lui/SDA)

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