Beizer und Tennislehrer heissen Federer willkommen
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Vorfreude in Rapperswil:Beizer und Tennislehrer heissen Federer willkommen

BLICK-Leser zu Seeufer-Knatsch
«Federer verdient keine Extrawurst!»

Der Seeufer-Knatsch zwischen Roger Federer und dem Verein Rives Publiques löst bei den BLICK-Lesern heftige Diskussionen aus.
Publiziert: 14.08.2019 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2019 um 14:02 Uhr
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Blick auf das rund 16'000 Quadratmeter grosse Grundstück von Tennisspieler Roger Federer in Rapperswil-Jona.
Foto: keystone-sda.ch
Community-Team

Seit über 16 Jahren kämpft der Verein Rives Publiques für durchgängig öffentliche Seeuferwege in der ganzen Schweiz. Und Vereinspräsident Victor von Wartburg (76) drückt auch bei einem wie Roger Federer kein Auge zu. 

Seit Mitte Juli ist der Tennis-Gott Besitzer eines Grundstücks am Zürichsee. 16'000 Quadratmeter. Mit direktem Seeanstoss. Auf dem Land bei Rapperswil-Jona SG plant der Tennis-Star, sein neues Zuhause zu bauen. Schön und gut, findet Von Wartburg. Aber: Federer soll bei seinem Anwesen den Uferbereich öffentlich machen.

Das Thema löst auf BLICK heftige Diskussionen aus. Die überwiegende Mehrheit hält Federer die Stange. Die Meinung von Hanspeter Gisler aus Weggis findet bei den Lesern grosse Unterstützung. Er sagt: «Herr Federer hat das Grundstück gekauft und ziemlich sicher einen guten Preis dafür bezahlt. Also hat er das Sagen! Überall Neider und Missgunst.» 

«Richtige Büenzlis halt»

John Steed aus Chur trifft mit seinem Kommentar ebenfalls den Nerv der User: «Es gibt Leute die den ganzen Tag nichts Besseres zu tun haben, als anderen Mitmenschen Probleme zu bereiten. Richtige Büenzlis halt!» Viele halten es für völlig daneben, dass Federer sein Land öffentlich zugänglich machen soll, denn: «Wer soviel Geld für ein Grundstück zahlen kann, soll es auch nach seinem Gusto Nutzen können», sagt Dani Ruegg aus Hombrechtikon.

Sophia Hefti aus Lenzburg stellt die Privatsphäre Federers in den Vordergrund: «Für jemanden wie Federer kann das ziemlich unangenehm werden. Ich an seiner Stelle würde keine tägliche Fanhorde an meinem Ufer wollen!»

Heftige Kritik prasselt auf Victor von Wartburg, Präsident des Verein «Rives Publiques» ein. Daniel Q. Frei aus Zürich schreibt: «In meinen Augen ein alter verbitterter Mann, der jemandem zuleide werken will, dem es besser geht. Er sollte sich ein Hobby zulegen, das andere nicht nervt.» Und Kurt Schütz aus Beberist findet: «Ein Rentner mehr, der sonst nichts zu tun hat.»

Robi Kellerhals aus Zürich hält allerdings dagegen: «Das ist eben noch ein Herr mit Verantwortungsgefühl», lautet sein Kommentar. 

«Federer verdient keine Extrawurst»

Aber Federer erhält nicht nur Unterstützung. Es gibt auch Leser, die sich gegen den 38-Jährigen stellen. Reto Stork schreibt zum Beispiel: «Federer verdient keine Extrawurst. Er hat seinen Wohnsitz mittlerweile in Dubai und ich bin mir nicht sicher, ob er überhaupt einen Rappen Steuern hier zahlt. Da sind sie dann doch alle gleich.»

Dabei ist eigentlich klar, dass sich Federer rechtlich auf der sicheren Seite befindet. Marie-Theres Huser, Rechtsanwältin und Spezialistin bei Baurechtsfragen sagt: «Es gibt weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung, dies zuzulassen.» (siehe Box unten)

Kommentare wie jene von Martin Fischer aus Seengen werden von den Lesern mit Daumen runter zuhauf abgestraft. Er schreibt: «Es ist herrlich, wie ein Tennisgott Verständnis von seinen Anbeter erhält. Probiert mal das gleiche als Normalos.»

Wieder andere sehen das Problem grundlegender. «Ich persönlich finde es eine Schweinerei, dass unsere Seen nicht für alle Leute zugänglich sind, egal wer dort ein Anwesen besitzt. Die Seen in der Schweiz sind kein Privateigentum irgendwelcher Leute», schreibt Mike Meister aus Langenthal.

Fritz Brandt aus Rheinfelden glaubt die Lösung gefunden zu haben: «Fünf Jahre gehört das Ufer Federer, danach ist es öffentlich. Ich gehe einmal davon aus, dass Federer nicht bis in die Pension Tennis spielt und sich der Rummel dann legen wird.»

So sieht die Rechtslage aus

Die Forderung ist klar: Victor von Wartburg von Rives Publiques will, dass das Seeufer auf Roger Federers Grundstück in Rapperswil-Jona SG für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist. «Es gibt weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung, dies zuzulassen», entgegnet Marie-Theres Huser.

Huser ist bei Spiess + Partner Rechtsanwältin und Spezialistin bei Baurechtsfragen. «Für einen durchgehenden Seeuferweg existiert keine kantonale Gesetzesgrundlage. Zudem wäre ein solcher Weg ein baulicher Eingriff in die geschützte Uferlandschaft, was eine Interessenabwägung, ein Planverfahren und Kreditzusagen der Steuerzahler zwingend macht.»

Das Argument, der Grossteil des Schweizer Seeufers sei bereits verbaut, lässt Huser so nicht gelten. «Gerade in der Stadt Rapperswil-Jona gibts bereits viele attraktive öffentliche Seezugänge.» Und auch die Angst, dass Federer das

Ufer verbauen könnte, wie es Von Wartburg befürchtet, sei unbegründet. «In der Schweiz gilt ein Mindestabstand von 20  Metern zum Gewässer. Daran hat sich auch Federer zu halten.»

Dem Federer-Grundstück nah zu kommen, ist für Otto Normalbürger trotzdem nicht unmöglich. Es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, im Wasser entlang des Ufers zu schwimmen ... (leu)

Die Forderung ist klar: Victor von Wartburg von Rives Publiques will, dass das Seeufer auf Roger Federers Grundstück in Rapperswil-Jona SG für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist. «Es gibt weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung, dies zuzulassen», entgegnet Marie-Theres Huser.

Huser ist bei Spiess + Partner Rechtsanwältin und Spezialistin bei Baurechtsfragen. «Für einen durchgehenden Seeuferweg existiert keine kantonale Gesetzesgrundlage. Zudem wäre ein solcher Weg ein baulicher Eingriff in die geschützte Uferlandschaft, was eine Interessenabwägung, ein Planverfahren und Kreditzusagen der Steuerzahler zwingend macht.»

Das Argument, der Grossteil des Schweizer Seeufers sei bereits verbaut, lässt Huser so nicht gelten. «Gerade in der Stadt Rapperswil-Jona gibts bereits viele attraktive öffentliche Seezugänge.» Und auch die Angst, dass Federer das

Ufer verbauen könnte, wie es Von Wartburg befürchtet, sei unbegründet. «In der Schweiz gilt ein Mindestabstand von 20  Metern zum Gewässer. Daran hat sich auch Federer zu halten.»

Dem Federer-Grundstück nah zu kommen, ist für Otto Normalbürger trotzdem nicht unmöglich. Es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, im Wasser entlang des Ufers zu schwimmen ... (leu)

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So sieht Federers Grundstück in Rapperswil-Jona aus.
Foto: Benjamin Soland
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