In Rapperswil-Jona SG freut man sich schon auf den Zuzug von Tennislegende Roger Federer (37). Vom prominenten Bewohner erhofft man sich viel im Städtchen am oberen Zürichsee. Nun ergeben aber Recherchen der «Zürichsee-Zeitung», dass Rapperswil-Jona wohl nur zweite Wahl war.
Federer hatte nämlich auch ein Auge auf ein über 24’000 Quadratmeter grosses Anwesen in Stäfa ZH geworfen. Das «Landgut Steinfels» liegt direkt am Zürichsee. Es umfasst einen grossen Park und ein Biotop, einen eigenen Bootssteg, ein imposantes Hauptgebäude mit Swimmingpool sowie neun weitere Gebäude. Diese wurden früher teils landwirtschaftlich genutzt.
Eigentümer bestätigt Gespräche
«Ja, er interessierte sich für eine Liegenschaft in unserer Gemeinde», bestätigt der Stäfner Gemeindepräsident Christian Haltner (FDP) der «Zürichsee-Zeitung». Die Liegenschaft gehört Hans Jecklin (73), dem Gründer von Swisscasino. Der bestätigt, dass sein Anwalt und jener von Roger Federer miteinander Kontakt gehabt hätten. Dabei sei es um den Verkauf des Grundstücks gegangen.
Dumm nur: Das Anwesen liegt in der Landwirtschaftszone. Die Auflagen sind strenger, wenn man bauliche Änderungen vornehmen will. Das 16’000 Quadratmeter grosse Rapperswiler Grundstück dagegen liegt in der Bauzone. Das lässt Federer mehr Freiraum beim Verwirklichen seiner Immo-Träume. Erst recht, weil er auf der grünen Wiese bauen kann.
«Er wäre ein exzellentes Aushängeschild gewesen»
Und genau da kommt die Politik ins Spiel. «Er wäre für Stäfa und den Kanton Zürich ein exzellentes Aushängeschild gewesen», sagt Gemeindepräsident Christian Haltner. Es wurmt ihn, dass der Kanton St. Gallen des Rennen um den guten Steuerzahler gemacht hat. Er glaubt sogar: «Das hätte man vielleicht verhindern können.» Man hätte sorgfältiger prüfen müssen, was man auf dem Anwesen hätte realisieren können. Trotz der strengeren Auflagen in der Landwirtschaftszone.
Der Zürcher Baudirektor Markus Kägi (SVP) habe aber null Interesse gezeigt. «Wir sind enttäuscht», so Haltner. Er betont aber, dass es ihm nicht um eine Spezialbehandung von Federer gehe. «Wir hätten nie und nimmer eine Lex Federer verlangt.» Aber ein bisschen mehr Engagement hätte er schon erwartet, um die Möglichkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens auszuloten.
«Alles Gesuchsteller gleich behandeln»
Die Baudirektion hingegen kann diese Kritik nicht nachvollziehen. «Alle Baugesuchsteller sind gleich zu behandeln», sagt der Sprecher von Markus Kägi zur «Zürichsee-Zeitung». Bei den Gesprächen sei seitens Kanton erläutert worden, was bei Vorhaben ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich möglich sei. «Das angedachte Projekt war in der damals vorliegenden Form mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar.» Es hätte das Raumplanungsgesetz und den kantonalen Richtplan verletzt.