23 km/h zu schnell in 30er-Zone
Ski-Ass wehrt sich erfolgreich gegen Blitzer-Busse

Linus Strasser hatte es für einmal auch auf der Strasse eilig. Deswegen flatterte beim deutschen Ski-Ass eine Busse ins Haus. Akzeptiert hat er diese nicht. Und erfolgreich Einspruch eingelegt.
Publiziert: 15.04.2024 um 22:33 Uhr
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Aktualisiert: 15.04.2024 um 22:57 Uhr
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Linus Strasser kommt um eine Busse herum.
Foto: keystone-sda.ch

Auf der Skipiste drückt Linus Strasser (31) regelmässig aufs Gas. So schnell wie möglich schlängelt er sich zwischen den Slalomstangen durch. Das hat ihm in der abgelaufenen Saison zwei Siege und drei weitere Podestplätze eingebracht. Nur: Am 13. Dezember 2023 hat der Deutsche auch auf der Strasse ordentlich aufs Gas gedrückt – und deswegen dicke Post bekommen.

In München raste Strasser mit 53 km/h auf dem Tacho durch eine Tempo-30-Zone. 115 Euro Busse hätte er bezahlen sollen, zudem drohte ihm ein Punkt in Flensburg. Doch er nahm diese Strafe nicht hin und wehrte sich. Mit Erfolg.

«Fand die Situation damals unfair»

Strasser legte Einspruch ein, weil er gemäss eigener Aussage aus Sicherheitsgründen aufs Gas gestiegen war. Der Grund: An der Stelle, die ihm zum Verhängnis wurde, verengt sich die Fahrbahn nach einer Bushaltestelle auf eine Spur. Strasser wollte mit seinem Manöver die Kollision mit einem neben ihm fahrenden Auto verhindern. Denn der Slalom-Spezialist war nicht alleine im Auto, Frau und Kind waren bei ihm.

«Ich fand die Situation damals unfair», sagt Strasser gegenüber der «TZ». Das habe er auch dem Polizisten gesagt. «Aber dem war das egal.» Trotzdem müsse man nicht alles hinnehmen. Vor Gericht sah es zunächst danach aus, als wäre alles umsonst. Denn dort hiess es, zu schnell sei zu schnell und liess das Sicherheitsmotiv nicht gelten. Zur grossen Wende kam es erst, als der Polizist in den Zeugenstand trat.

Bei seiner Aussage kam heraus, dass er das Hand-Lasermessgerät nicht ordnungsgemäss in Betrieb genommen hatte. Wie die Münchner Tageszeitung schreibt, hatte er etwa das Display nicht vollständig überprüft und die Ausschaltfunktion nicht kontrolliert. Zudem schenkte er einem Mast zu wenig Beachtung, der falsche Reflexe hätte liefern können. Deswegen wird die Tempomessung als fragwürdig eingestuft. Und die Richterin verzichtet aufgrund der geringen Bussgeldsumme auf ein Gutachten. Stattdessen stellt sie das Verfahren ein. Und Strasser kommt ohne Busse davon. (bir)

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