Ex-Schwinger tobt: «Das ist ein Blödsinn»
Riesen-Zoff um neue Schwing-Regel – Aufstand angekündigt

Es brodelt in der Schwinger-Szene. Eine neue Regel beim Nachwuchs löst heftige Proteste aus. Am 11. Mai droht der Streit zu eskalieren.
Publiziert: 01.02.2024 um 00:36 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2024 um 13:40 Uhr
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Um diese drei Zweige geht es: Doppelzweig (l.), Grosser Zweig (M.), Kleiner Zweig (r.).
Foto: Eidgenössischer Schwingerverband
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Nicola AbtReporter Sport

Ex-Schwinger Thomas Notter (44) ist auf einer heiklen Mission. Der Nachwuchs-Chef des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV) will die Juniorenförderung modernisieren. Dafür braucht es Regeländerungen – und das im konservativen Schwingsport. «Ich habe mit Protesten gerechnet», gesteht der Bergkranzer gegenüber Blick. Besonders heftige Reaktionen löst eine neue Regel aus, die seit dem 1. Januar 2024 existiert.

Was bei den Aktiven die Kränze sind, sind im Nachwuchs die Zweige. Es wird zwischen drei Arten von Zweigen unterschieden: Doppelzweig (26 Blatt, 7 Eicheln), Grosser Zweig (16 Blatt, 6 Eicheln), Kleiner Zweig (10 Blatt, 5 Eicheln). Bis anhin war es den Schwingklubs freigestellt, was für Zweige und wie viele sie den Jungschwingern abgeben. Nun gelten die einheitlichen Vorgaben des ESV.

Das ist die neue Schwing-Regel

Ab dem 1. Januar 2024 gilt bei den Jungschwingern folgendes:

Doppelzweige (26 Blatt, 7 Eicheln):
Abgabe nur am Eidgenössischen Nachwuchsschwingertag und an Teilverband-Nachwuchsschwingertage.

Zweigquote: maximal 34 Prozent.


Grosser Zweig (16 Blatt, 6 Eicheln):
Abgabe nur an Kantonal- und Gauverbands-Nachwuchsschwingertage.

Zweigquote: Die Anzahl zur Verteilung gelangender Zweige beträgt 34 Prozent der angetretenen Schwinger. Werden die 34 Prozent nicht erreicht, ist der nächstfolgende Rang zweigberechtigt, wenn 40 Prozent der angetretenen Schwinger nicht überschritten wird.


Kleiner Zweig (10 Blatt, 5 Eicheln):
Abgabe an regionalen Jungschwingertagen und gilt als Auszeichnung.

Zweigquote: Die ist frei wählbar und durch den Teilverband zu bestimmen.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt bei den Jungschwingern folgendes:

Doppelzweige (26 Blatt, 7 Eicheln):
Abgabe nur am Eidgenössischen Nachwuchsschwingertag und an Teilverband-Nachwuchsschwingertage.

Zweigquote: maximal 34 Prozent.


Grosser Zweig (16 Blatt, 6 Eicheln):
Abgabe nur an Kantonal- und Gauverbands-Nachwuchsschwingertage.

Zweigquote: Die Anzahl zur Verteilung gelangender Zweige beträgt 34 Prozent der angetretenen Schwinger. Werden die 34 Prozent nicht erreicht, ist der nächstfolgende Rang zweigberechtigt, wenn 40 Prozent der angetretenen Schwinger nicht überschritten wird.


Kleiner Zweig (10 Blatt, 5 Eicheln):
Abgabe an regionalen Jungschwingertagen und gilt als Auszeichnung.

Zweigquote: Die ist frei wählbar und durch den Teilverband zu bestimmen.

Wohin mit den übrigen Zweigen?

Vier der fünf Teilverbände begrüssen die Änderung. Nicht so die Innerschweizer. «Das ist ein völliger Blödsinn!», poltert Alois Laimbacher (53). Das Ehrenmitglied des Schwyzer Kantonalverbandes stört sich unter anderem an der festgelegten Zweig-Quote von maximal 40 Prozent bei der Abgabe von Grossen Zweigen an Kantonal- und Gauverbands-Nachwuchsschwingertagen.

Zur Veranschaulichung macht der Ex-Schwinger und OK-Mitglied von verschiedenen Schwingfesten ein Beispiel: «Als Organisator bestellt man die Zweige für ca. 40 Prozent der angemeldeten Jungschwinger. Wenn weniger antreten, hat man plötzlich zu viele Zweige. Entweder man schmeisst die Restlichen weg oder gibt sie den Jungschwingern ab.»

Nicht selten liegt die Zweig-Quote in solchen Fällen um die 50 Prozent. «So wird der Zweig zu einem Einheitspreis, genau das wollen wir verhindern», erklärt Notter.

Klare Forderung von Swiss Olympic

Die Vereinheitlichung geschieht auch auf Druck von Swiss Olympic. Seit 2015 gehört das Schwingen dem Dachverband des Schweizer Sports an. Dieser fordert ein verständliches Selektionssystem. Nur so erhält der Schwingsport in Zukunft Talent Cards, die Nachwuchsathleten auf ihrem Weg an die Spitze unterstützt. Sie ermöglicht Jungschwingern Spezialtrainings während der Schul- oder Arbeitszeit. 

Um die Talent Cards fair verteilen zu können, müssen die Jungschwingerleistungen vergleichbar sein. «Das ist unmöglich, wenn in einem Teilverband über 50 Prozent der Teilnehmer einen Zweig erhalten und in einem anderen weniger als 25 Prozent», so Notter. Kopfschütteln bei Laimbacher: «Für mich grenzt die Vergabe von Talent Cards an eine Diskriminierung der schlechteren Jungschwinger, die keine Vorteile erhalten. Ich bin klar gegen diese Zweiklassengesellschaft.»

Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass die Talent Cards an die Besten verteilt würden. «Die findet man in der Regel an der Ranglistenspitze. Egal, mit welcher Quote und in welcher Grösse die Zweige verteilt werden.»

Schwingfest-OK-Mitglied droht mit Regelverstoss

Der Regel-Streit droht am 11. Mai beim Jungschwingertag in Galgenen SZ zu eskalieren. Seit Jahrzehnten verteilt das Organisationskomitee mit Alois Laimbacher Grosse Zweige. Das ist ab diesem Jahr verboten. Gemäss neuem Reglement dürfen an regionalen Jungschwingertagen nur Kleine Zweige verteilt werden.

«Ich glaube nicht, dass wir in naher Zukunft dies ändern», stellt Laimbacher klar. Und setzt noch einen darauf: «Sollten wir zu viele Zweige bestellt haben, werde ich mich dafür einsetzen, diese den Jungschwingern abzugeben. Egal ob jetzt die Quote 40 Prozent oder 50 Prozent beträgt!»

Gespannt sein darf man auf die Reaktion des Schwingerverbandes. Einen Strafenkatalog gibt es nicht. «Bei einer Missachtung würden wir situationsbedingt handeln», so Notter. Zum Schluss spricht er einen Satz aus, der in den Ohren aller Schwingtraditionalisten wie eine Drohung tönt: «Ich habe noch viele Ideen.»

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