Wieder Ärger um Martin Grab. Nach dem positiven Doping-Test von 2018 und der zweijährigen Sperre, die im Jahr darauf erfolgte, setzte der gedopte Schwinger am Dienstag zur Attacke an. Im Zentrum seines Angriffs: Antidoping Schweiz.
Die Organisation habe unprofessionell gearbeitet, monierte Grab, der noch immer seine Unschuld beteuert. Antidoping Schweiz sieht sich daraufhin zu der Veröffentlichung einer Stellungnahme gezwungen. «Antidoping Schweiz weist die Vorwürfe zur angeblich unprofessionellen Verfahrensführung entschieden zurück», schreibt die Organisation in einer Stellungnahme und geht auf einzelne Kritikpunkte von Grab ein.
«Es ging zu lange, bis das Ergebnis da war, als hätten Zweifel bestanden», sagt Grab. Antidoping Schweiz kontert: «Das Verfahren wurde durch mehrmalige Fristenverlängerungen durch den Athleten selbst verzögert.»
Der nächste Punkt: «Als ich meine Tabletten und Nahrungsergänzungsmittel mitbrachte, hiess es, eine Analyse sei sinnlos. Später wurde dieses Unterlassen gegen mich verwendet.» So die Behauptung von Grab.
Antidoping Schweiz dazu: «Antidoping Schweiz hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Athleten im Verfahren zu begleiten, wobei ihm die Möglichkeit einer Analyse der Nahrungsergänzungsmittel aufgezeigt wurde, worauf Grab jedoch auf eigenen Wunsch verzichtete.»
Antidoping Schweiz stellt es also so dar, dass Grab nicht die Wahrheit sagt. Man habe Grab erst auf die Idee einer möglichen Analyse gebracht, worauf dieser verzichtete.
Antidoping Schweiz: Alles ordnungsgemäss verlaufen
Antidoping Schweiz habe die von Martin Grab während des Verfahrens eingebrachten Erklärungsversuche detailliert geprüft und gewürdigt. Man habe sogar ergänzende Gutachten von aussenstehenden Experten in Auftrag gegeben. Diese hätten die Argumentation von Antidoping Schweiz untermauert.
Die Dopingkontrolle und die Analyse der Proben seien alle ordnungsgemäss von statten gegangen. «Die Analyse wurde im Anti-Doping-Labor Lausanne, einem der weltweit führenden Analyselabore, durchgeführt. Die Öffnung der B-Probe fand unter der Zuständigkeit und Verantwortung des Lausanner Labors in Anwesenheit des Athleten statt.»
Vogel wehrt sich: «Respektlos»
Auch der mittlerweile abgetretene Obmann des Eidgenössischen Schwingerverbands Paul Vogel setzt sich gegen Grab zur Wehr. Vor allem die Bezeichnung «Schönwetter-Präsident» stösst ihm auf. Das nehme er so nicht hin, sagt Vogel im «Tages Anzeiger». «Das ist respektlos. Martin Grab hat weder schriftlich noch mündlich bei mir um einen Termin gebeten, sich aber eine Kommunikationsberaterin genommen.» Das Gespräch selbst gesucht habe er bewusst nicht, um keine Partei zu ergreifen. (sme)
In der Geschichte des Schwingsports wurden vor Martin Grab 2018 schon mehrere «Böse» überführt. Der erste war 2001 der Toggenburger Beat Abderhalden, Bruder des dreifachen Schwingerkönigs Jörg Abderhalden. Sein zu hoher Testosteron-Wert brachte ihm eine 18-monatige Sperre ein. 2005 erwischte es den Berner Oberländer Thomas Wittwer wegen Clenbuterol (Anabolika) – zwei Jahre out. Einen weiteren Berner, Stefan Marti, nahm man 2012 für die verbotene Einnahme von Modafinil (Stimulans) für sechs Monate aus dem Verkehr. Das Mittel nahm er, weil er unter Narkolepsie litt. Mittlerweile hat er eine Ausnahmebewilligung für das Medikament.
Peter Bänziger aus Oberrindal SG dagegen wurde 2013 ein beschlagnahmtes Paket mit illegalen Substanzen zum Verhängnis – zwei Jahre Sperre. Kurz darauf erwischte es Spitzenschwinger Bruno Gisler, der für sechs Monate gesperrt wurde. Der Solothurner erklärte die Einnahme von Nikethamid mit einer Verwechslung: Er habe aus Versehen den Anti-Übelkeits-Spray seiner schwangeren Frau benutzt. (mag)
In der Geschichte des Schwingsports wurden vor Martin Grab 2018 schon mehrere «Böse» überführt. Der erste war 2001 der Toggenburger Beat Abderhalden, Bruder des dreifachen Schwingerkönigs Jörg Abderhalden. Sein zu hoher Testosteron-Wert brachte ihm eine 18-monatige Sperre ein. 2005 erwischte es den Berner Oberländer Thomas Wittwer wegen Clenbuterol (Anabolika) – zwei Jahre out. Einen weiteren Berner, Stefan Marti, nahm man 2012 für die verbotene Einnahme von Modafinil (Stimulans) für sechs Monate aus dem Verkehr. Das Mittel nahm er, weil er unter Narkolepsie litt. Mittlerweile hat er eine Ausnahmebewilligung für das Medikament.
Peter Bänziger aus Oberrindal SG dagegen wurde 2013 ein beschlagnahmtes Paket mit illegalen Substanzen zum Verhängnis – zwei Jahre Sperre. Kurz darauf erwischte es Spitzenschwinger Bruno Gisler, der für sechs Monate gesperrt wurde. Der Solothurner erklärte die Einnahme von Nikethamid mit einer Verwechslung: Er habe aus Versehen den Anti-Übelkeits-Spray seiner schwangeren Frau benutzt. (mag)