Auf einen Blick
Am Freitag gehts um die Wurst. Dann entscheidet das Sportparlament, wer Swiss Olympic in die Zukunft führt: Ex-Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold (60) oder Ex-Swiss-Ski-Mann Markus Wolf (50).
Doch das Sportparlament wählt nicht nur die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten, sondern auch den Exekutivrat. Und hier gibt eine Personalie zu reden: Die Kandidatur des Tessiner Staatsrats Norman Gobbi (47), der ausgerechnet von seinem eigenen Generalsekretär portiert wird – von Luca Filippini (57), dem Präsidenten des Schweizer Schiessverbandes.
«Wir sind zwei freie Bürger»
Ist hier Tessiner Klüngel am Werk? Der oberste Schütze Filippini widerspricht: «Der Vorschlag, Norman Gobbi für die nächsten Wahlen von Swiss Olympic zu nominieren, ist eine Entscheidung des Verbandes.» Gleichwohl bestätigt Filippini, dass Gobbi innerhalb des Schweizer Schiessverbandes der einzige Kandidat für den Exekutivrat war und keine interne Konkurrenz hatte. «Ich vertrete am Freitag im Sportparlament nicht meine persönlichen Interessen, sondern das offizielle Mandat des Schiesssportverbandes.»
Filippinis Chef, Staatsrat Norman Gobbi, teilt Blick mit: «Wir sind zwei freie Bürger.» Sein Generalsekretär übe ehrenamtlich «die wichtige Rolle des Präsidenten eines grossen nationalen Verbandes aus». Er selbst kandidiere für das Exekutivamt bei Swiss Olympic, weil er an die Werte des Sports glaube: «Meine mehr als zehnjährige Erfahrung in der kantonalen Exekutive, meine Kontakte zu meinen Amtskollegen in allen Kantonen sowie zu den Bundesräten erlauben es mir, einen reichen Erfahrungsschatz einzubringen, den Swiss Olympic nutzen kann.»
«Der Generalsekretär müsste in den Ausstand gehen»
Nach einem möglichen Interessenkonflikt gefragt, teilt Swiss Olympic mit: «Unser Reglement sieht dazu nichts vor. Jeder Kandidat für den Exekutivrat muss gemäss Statuten von einem Mitgliedsverband zur Wahl vorgeschlagen werden. Dass der Verband den eigenen Kandidaten am Sportparlament dann auch wählt, ist wiederum logisch.»
Compliance-Expertin Monika Roth (73) widerspricht: «Es gibt ein klares Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Regierungsrat und seinem Generalsekretär. Der Generalsekretär müsste in den Ausstand gehen.» Auch dann, wenn es laut Swiss Olympic kein entsprechendes Reglement gibt? Monika Roth: «Dafür braucht es keineswegs ein Reglement, welches das ausdeutscht. Das ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen der Governance ganz unzweideutig und zweifelsfrei.»