Dem Golfstar Tiger Woods (47) droht ein Rosenkrieg. Seit letztem Herbst sind der US-amerikanische Profispieler und seine Freundin Erica Herman kein Paar mehr. Das berichtet «TMZ». Das Liebes-Aus der beiden wurde erst publik, als die Öffentlichkeit vom laufenden Gerichtsstreit erfuhr.
Dieser soll es in sich haben. Herman beschuldigt den Sportler, einen Plan ausgeheckt haben, um sie aus der gemeinsamen Villa zu schmeissen. Die Vorwürfe könnten den Profigolfer teuer zu stehen kommen: Seine Ex-Freundin verklagt ihn nämlich auf rund 30 Millionen Dollar (28 Millionen Schweizer Franken) Schadenersatz.
Schlösser des Mega-Anwesens wurden ausgetauscht
Die beiden hatten seit sechs Jahren auf dem Anwesen auf Jupiter Island im US-Bundesstaat Florida gelebt. Herman behauptet, sie hätte bis 2027 noch dort leben dürfen. Dies soll in einem mündlichen Vertrag mit Woods so beschlossen worden sein. Daraus wird nun Herman zufolge aufgrund eines fiesen Tricks von Woods nichts. Alles hätte damit angefangen, dass Woods sie überzeugt haben soll, für ein paar Tage in die Ferien zu fahren.
Wie «TMZ» weiter schreibt, habe der Profigolfer sie gar selber an den Flughafen gefahren. Dort liess er dann die Bombe platzen: Die Schlösser des 46 Millionen-Dollar-Anwesens würden ausgetauscht und sie könne nicht mehr zurückkehren. Laut der Anklageschrift sei gar ein Anwalt von Woods dabei gewesen und habe ihr angeboten, alle offenen Fragen zu klären.
Doch damit nicht genug: Woods Ex-Freundin beschuldigt ihn zudem, rund 40'000 Dollar von ihr behalten zu haben. Der Betrag befände sich in der Villa.
Eigentümerin des Hauses bestreitet Existenz von Vertrag
Aufgrund all der Unrechtmässigkeiten verklagt Herman Tigers Treuhandgesellschaft – die Eigentümerin des Hauses – nun auf 30 Millionen Dollar. Dies sei der «angemessene Mietwert» des Anwesens, der ihr für die verbleibenden fünf Jahre ihres mündlich vereinbarten Wohnrechts zustehe.
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Tigers Treuhandgesellschaft weist die Vorwürfe jedoch von sich. Demnach hätte es nie einen mündlichen Vertrag gegeben, dass seiner Ex-Freundin nach einer Trennung auf dem Anwesen wohnen bleiben darf. (dzc)