Grosse Hürden für Fussball-Fans bei der Einreise nach Katar. Knapp drei Monate bevor die Schweizer Nati im Al-Janoub-Stadion auf Kamerun trifft, hat der Wüstenstaat seine Einreiseregelungen verschärft.
Impf- oder ein Genesenenzertifikat zwingend!
Drei Tage vor der Ankunft muss man sich auf dieser Website registrieren. Dort muss ein Impf- oder ein Genesenenzertifikat hochgeladen werden. Von Katar anerkannt sind Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Der in der Schweiz zugelassene Proteinimpfstoff von Novavax wird nicht akzeptiert. Die Grundimmunisierung darf nicht länger als neun Monate alt sein, die Booster-Impfung maximal 12 Monate.
Für Genesene gilt: Die Infektion darf höchstens 12 Monate her sein und man muss ein ärztlich bestätigtes Testergebnis vorlegen.
Zwingend ist auch das Herunterladen der sogenannten Ehteraz-App, also dem katarischen Äquivalent zur hiesigen Covid-App. Dort wird die Impfbestätigung hochgeladen, die an vielen Orten vorgewiesen werden muss. Zudem kann sich der Besucher dort über die aktuell geltenden Regeln informieren.
PCR- oder Antigen-Test vor Abflug
Bei der Einreise im Golfstaat müssen Reisende entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest. Die Tests müssen von einem geschulten Personal gemacht werden, selbst durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert.
Masken einpacken
Zwar hat Katar erst kürzlich die Regelung für das Maskentragen in der Öffentlichkeit gelockert, einige Masken sollten Nati-Fans trotzdem in den Koffer packen. Aktuell gilt die Maskenpflicht zwar nur noch im ÖV, gut möglich aber, dass die Regeln vor der WM wieder angezogen werden.
Weiterer fader Beigeschmack
Während die Öffentlichkeit in Katar weitestgehend (noch) auf Masken verzichten kann, müssen Arbeiter wie Kellner und Chauffeure durchgehend Maske tragen. Es ist ein weiterer fader Beigeschmack in der Behandlung der Arbeiter. Zwar versucht sich Katar vor der WM als Saubermann zu geben, so richtig funktioniert dies aber nicht. Die Maskenregelung für die lokalen Arbeiter ist neben Menschenrechtsverletzungen und vielen anderen Skandalen ein weiterer fader Beigeschmack.