Wieder hat es geknallt beim FC Luzern. Diesmal ist aber nicht etwa der Verwaltungsrat der FCL Holding AG um Josef Bieri (64) der Auslöser und auch nicht Investor Bernhard Alpstaeg (77). Nein, diesmal ist es die Stadt Luzern, die den Streit um den FCL auf eine nächste Eskalationsstufe bringt.
Stadtpräsident Beat Züsli (60, SP) hat in einer Medienmitteilung am Dienstagvormittag verkündet, dass er rechtliche Schritte für den vorzeitigen Heimfall der Swissporarena ausgelöst hat. Konkret bedeutet das, dass sich die Stadt darauf vorbereitet, die Arena der Stadion Luzern AG – und damit Alpstaeg – wegzunehmen.
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Warum will die Stadt Luzern die Heimfallklausel auslösen?
«Wir sahen uns dazu gezwungen», sagt Stadtpräsident Züsli. Dafür nennt er zwei Gründe, die sich Ende Juni herauskristallisiert hätten. Einerseits habe die Stadt Kenntnis erhalten, dass bei den Übertragungen von Aktien der Stadion Luzern AG in den Jahren 2018 und 2019 der FCL Holding AG kein Kaufrecht gemäss Baurechtsvertrag eingeräumt wurde. Andererseits stellt die Stadt die Zusammensetzung des aktuellen Verwaltungsrats infrage. In der Folge hat die Stadt die Stadion Luzern AG pflichtgemäss aufgefordert, in Bezug auf die Kaufrechte bis am 24. September aufzuzeigen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt sind. Weil in dieser Zeit aus Sicht der Stadt nur ungenügende Dokumente eingetroffen sind, greift die Stadt nun zur Heimfallklausel. «Zur Wahrung der öffentlichen Interessen», erklärt Züsli.
Welcher Aktienkauf wird überhaupt angeprangert?
2018 war der Besitz der Stadion Luzern AG folgendermassen aufgeteilt: Die FC Luzern Holding AG hielt 40 Prozent, die damalige Erbauerin des Stadions, die Eberli Generalunternehmung AG, hielt die anderen 60 Prozent. In jenem Jahr überschrieb die Eberli AG laut Blick-Infos die Aktien in die von Anton Eberli gegründete Antoga AG. Ein Jahr später kaufte Alpstaeg die Antoga AG auf und kam dadurch in den Besitz der 60 Prozent der Aktien. Seither ist er Mehrheitseigner der Stadion Luzern AG. Es sind diese beiden Transaktionen, die bei der Stadt Fragen aufwerfen. Das Restpaket von 40 Prozent an der Stadion Luzern AG ist immer noch im Besitz der Holding.
Warum kann die Stadt diese Klausel betätigen?
Für den Bau der Swissporarena hat die Stadt Luzern einen Baurechtsvertrag mit der Stadion Luzern AG abgeschlossen. Dieser besitzt 99 Jahre Gültigkeit. Die Stadion Luzern AG hat sich 2008 somit das Recht erkauft, auf dem Grundstück der Stadt eine Arena zu bauen, und musste dafür nicht noch ein eigenes Grundstück erwirtschaften. Weil die Stadt also nach wie vor Grundstückbesitzer ist, kann sie bei schwerwiegenden Verletzungen des Baurechtsvertrags die Heimfallklausel auslösen. Der Bau würde in diesem Fall ins Eigentum des Grundeigentümers zurückfallen. Nun geht die Stadt davon aus, dass «eine schwerwiegende Verletzung des Baurechtsvertrags vorliegt».
Wie geht es weiter?
Bis das Stadion tatsächlich in die Hände der Stadt gelangt, ist es noch ein weiter Weg. Nun stehen erst mal Gespräche für eine gütliche Einigung auf dem Programm. Die Stadt strebt an, diese in den nächsten drei Monaten zu führen. Das sei so im Baurechtsvertrag definiert. Wer dabei auf wen zugeht, ist völlig offen. Klar ist aber, dass Alpstaeg auf diesem aussergerichtlichen Weg den geforderten Nachweis erbringen muss, dass er der FCL Holding AG ein Kaufangebot unterbreitet habe. Sollte das keine Lösung bringen, käme eine Schlichtungsperson zum Einsatz. Nützt auch das nichts, entscheidet schliesslich ein Schiedsgericht. Dieser Entscheid wäre dann definitiv. Laut Experten kann man ein Schiedsgerichtsurteil nur in extremen Fällen an ein höheres Gericht weiterziehen.
Wie reagiert Alpstaeg auf die angekündigten rechtlichen Schritte?
Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits (71) ist entsetzt über den Schritt der Stadtpolitik. Noch bevor er eine Medienmitteilung veröffentlicht, bezeichnet er das Vorgehen der Stadt gegenüber Blick «als juristisch völlig unhaltbar». Wenig später legt er schriftlich einen darauf. Und zwar deutlich: «Alle Behauptungen sind falsch.» Innerhalb der gesetzten Frist der Stadt habe man eine Kopie an den Stadtrat geschickt, in welcher «klar aufgeführt» sei, dass die FCL Holding beim Verkauf der Aktien an Alpstaeg «kein vertragliches Vorkaufsrecht gehabt habe».
Was bedeutet das für den Klub?
Für den Verwaltungsrat des FCL sind die eingeleiteten rechtlichen Schritte für den vorzeitigen Heimfall ein kleines Etappenziel. Schliesslich ist er es, der alles eingefädelt hat und die Stadt darüber informiert hat. Der Klub dürfte sich erhoffen, eines Tages in den Mehrheitsbesitz des Stadions zu kommen, was die gesamte FCL Holding AG attraktiver und wertvoller machen würde. Trotzdem: Die eingeleiteten juristischen Schritte der Stadt Luzern ändern am anderen Streitpunkt zwischen dem Verwaltungsrat und Alpstaeg nichts. Da heisst es noch immer abwarten, bis die Gerichte entscheiden, wem das ominöse Aktienpaket von 25 Prozent tatsächlich gehört.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Zürich | 14 | 7 | 26 | |
2 | FC Basel | 14 | 20 | 25 | |
3 | FC Lugano | 14 | 6 | 25 | |
4 | Servette FC | 14 | 2 | 25 | |
5 | FC Luzern | 14 | 4 | 22 | |
6 | FC St. Gallen | 14 | 6 | 20 | |
7 | FC Lausanne-Sport | 14 | 2 | 20 | |
8 | FC Sion | 14 | 0 | 17 | |
9 | BSC Young Boys | 14 | -5 | 16 | |
10 | Yverdon Sport FC | 14 | -10 | 15 | |
11 | FC Winterthur | 14 | -21 | 11 | |
12 | Grasshopper Club Zürich | 14 | -11 | 9 |