Rechtliche Schritte eingeleitet
So deutlich reagiert die Alpstaeg-Seite

Weil beim Übertrag der Aktien der Swissporarena nicht alles rechtens abgelaufen sei, will die Stadt Luzern, der Stadion AG – mit Bernhard Alpstaeg als Vorsitzendem – die Heimstätte des FCL wegnehmen.
Publiziert: 26.09.2023 um 09:31 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2023 um 13:17 Uhr
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Die Stadt Luzern droht Bernhard Alpstaeg, die Swissporarena wegzunehmen.
Foto: BENJAMIN SOLAND

Im Streit rund um den FC Luzern gibt es wieder einmal etwas Konkretes. Die Stadt Luzern will Bernhard Alpstaeg die Swissporarena wegnehmen. In einer Medienmitteilung am Dienstagvormittag gibt sie bekannt, dass sie rechtliche Schritte für den vorzeitigen Heimfall der Swissporarena eingeleitet hat, weil der auf 99 Jahre angelegte Baurechtsvertrag schwerwiegend verletzt worden sei. Demnach würde das Grundstück mitsamt Stadion aus den Händen von Alpstaeg gerissen und zurück an die Kommune gehen. 

Alpstaeg ist den Forderungen nicht nachgekommen

«Der Stadtrat hat Kenntnis erhalten, dass bei den Übertragungen von Aktien der Stadion Luzern AG in den Jahren 2018 und 2019 der FCL Holding AG kein Kaufrecht gemäss Baurechtsvertrag eingeräumt wurde», schreibt die Stadt. Ausserdem stellt sie infrage, ob der aktuelle Verwaltungsrat korrekt zusammengesetzt ist. In diesem Gremium sitzen aktuell Alpstaeg, Toni Bucher und Rosie Bitterli. Eine Person der FCL Holding AG ist darin nicht vertreten. Das bemängelt der Klub und nun auch die Politik. 

Aus diesen Gründen habe die Stadt Anfang Juli die Stadion AG, der Alpstaeg vorsteht, darüber informiert und an die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Baurechtsvertrag erinnert. Im gleichen Schreiben forderte die Stadt Alpstaeg «pflichtgemäss» auf, in Bezug auf die Kaufrechte aufzuzeigen, wie die Übertragungen der Aktien im Detail erfolgt sind. Zeit hatte Alpstaeg und die Stadion AG bis am 24. September. 

Null Verständnis von Alpstaeg

Von Alpstaeg seien in der Zwischenzeit allerdings nur ungenügende Unterlagen eingetroffen. «Aufgrund der fehlenden direkten Antworten muss der Stadtrat zum heutigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass bei den Aktienübertragungen tatsächlich Kaufrechte missachtet wurden und somit eine schwerwiegende Verletzung des Baurechtsvertrags vorliegt.» Deshalb seien die eingeleiteten rechtlichen Schritte unausweichlich. Wie der Stadtrat weiter schreibt, suche er aber weiterhin das Gespräch und eine gütliche Einigung.

Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits hat für diesen Schritt der Stadt Luzern derweil null Verständnis. In einer ersten Reaktion sagt er zu Blick, dass die geschilderte Behauptung von Stadtpräsident Beat Züsli juristisch völlig unhaltbar seien. In einer Medienmitteilung der Stadion Luzern AG legt er nach. Und zwar deutlich: «Alle Behauptungen sind falsch.»

«Beim besten Willen nicht nachvollziehbar»

So habe Alpstaeg bereits am 17. Juli, eine Woche nach dem Schreiben der Stadt Luzern, geantwortet, dass «der Kauf der Stadion-Aktien im Jahr 2019 rechtmässig vollzogen worden sei». Innerhalb der Frist habe man ausserdem eine Kopie an den Stadtrat geschickt, in welchem «klar aufgeführt» sei, dass die FCL Holding beim Verkauf der Aktien an Alpstaeg «kein vertragliches Vorkaufsrecht gehabt habe».

Der Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG habe dazu die Rechtslage prüfen lassen. «Der Experte kam in seinem Rechtsgutachten detailliert und klar zum Schluss, dass die FCL Holding AG kein Vorkaufsrecht hatte, als Bernhard Alpstaeg 2019 die Stadionaktien erwarb.»

Laut Sprecher Widgorovits sei daher «beim besten Willen nicht nachvollziehbar», wie Stadtpräsident Züsli angesichts dieser Informationen dazu komme, dass er «seitens der Stadion Luzern AG bis dato keine Antwort erhalten» haben soll.

Weiter heisst es in der Mitteilung: «Das Vorgehen des Stadtrates und insbesondere des Stadtpräsidenten ist aber auch rein juristisch sehr befremdlich.» Ein Heimfall des Stadions könne «offensichtlich» nicht ausgelöst werden. Dies wäre nur bei schwerwiegenden Verletzungen des Baurechts oder der vertraglichen Bestimmungen möglich. «Von einem Heimfall wegen eines Streits zwischen Aktionären oder einer Diskussion um die Besetzung des Verwaltungsrates ist in dem Baurechtsvertrag keine Rede», sagt Wigdorovits. 

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17
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