Die Klubs der Swiss Football League (SFL) müssen alle Kriterien erfüllen, die gefordert sind, um den Berechtigungsschein an der Teilnahme der Profimeisterschaft zu erhalten. Trickserei ist da nicht erlaubt. Und auch in Sachen Finanzen ist absolute Transparenz gefragt. Seit ein paar Jahren müssen die Vereine die wichtigsten Zahlen gar publik machen. Auch weil es die Uefa verlangt, um an deren Wettbewerben teilnehmen zu dürfen.
Um diese Angaben zu checken und grünes Licht für eine Saison zu erteilen, braucht es rechtschaffene, integre und leumundsmässig über alle Zweifel erhabene Personen. Sollte man meinen.
Der Präsident der Kommission, ein Anwalt aus Bern, der der auch als Richter am Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne amtet, ist wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachem Erschleichen einer falschen Beurkundung zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 200 Franken, total also 11'000 Franken, verurteilt worden. Probeweise auf zwei Jahre.
Rechtsstreit wegen Firmenentzug
Was ist passiert? Es geht um einen Rechtsstreit zwischen einem Klienten des Kommissionspräsidenten und einem früheren Geschäftspartner desselben. Diesem, einem ehemaligen Berner SVP-Grossrat und Stadtrat, wurden an einer Verwaltungsratssitzung von zwei Firmen, an der der Ex-Geschäftspartner und der Klient des Präsidenten beteiligt waren, die Zeichnungsberechtigung für die beiden Firmen entzogen. An dieser Sitzung nahmen lediglich der Klient des Präsidenten und ebendieser teil. Den Ex-Geschäftspartner vermerkten sie im Protokoll als entschuldigt. Diese Änderung liessen sie im Handelsregister eintragen.
Der Ex-Geschäftspartner warf den beiden in der Folge vor, in den Protokollen wahrheitswidrig festgehalten zu haben, dass er entschuldigt abwesend gewesen sei. In Tat und Wahrheit sei er nicht über die VR-Sitzungen informiert worden und hatte demzufolge auch nicht daran teilnehmen können. Wäre er dort gewesen, wäre es nicht zum Entzug der Zeichnungsberechtigung und zur Löschung im Handelsregister gekommen. Weshalb der Partner das Duo vor Gericht zerrte.
SFL wusste nichts von Urteil
Das Regionalgericht Bern-Mittelland gab dem Geschäftspartner nun recht. Neben der Geldbusse wurde der Berner Anwalt und Präsident der Lizenzkommission zu einer Busse von 2000 Franken sowie zur Zahlung von 2488 Franken Verfahrenskosten und einer Entschädigung von 17'364 Franken an den Ex-Geschäftspartner seines Klienten für dessen Anwaltskosten verurteilt.
Die Swiss Football League ihrerseits erklärte, sie sei über das Urteil nicht informiert gewesen, der Präsident der Lizenzkommission sei aber per sofort in den Ausstand getreten. Anlässlich der Generalversammlung im November finden für alle Kommissionen der SFL die regulären Neuwahlen statt.
Der Kommissionspräsident wollte auf Anfrage von Blick keine Stellung zum Fall nehmen und verwies darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil liegt Blick vor.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Lugano | 18 | 6 | 31 | |
2 | FC Basel | 18 | 21 | 30 | |
3 | FC Lausanne-Sport | 18 | 9 | 30 | |
4 | FC Luzern | 18 | 3 | 29 | |
5 | Servette FC | 18 | 2 | 29 | |
6 | FC Zürich | 18 | -1 | 27 | |
7 | FC Sion | 18 | 4 | 26 | |
8 | FC St. Gallen | 18 | 6 | 25 | |
9 | BSC Young Boys | 18 | -4 | 23 | |
10 | Yverdon Sport FC | 18 | -12 | 17 | |
11 | Grasshopper Club Zürich | 18 | -10 | 15 | |
12 | FC Winterthur | 18 | -24 | 13 |