Im November 2022 wurde der frühere Bayern-Verteidiger Jérôme Boateng (35) vom Landgericht München wegen zweifacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt. Der Befund des Gerichts damals: Boateng soll seine Ex-Freundin – die Mutter seiner Kinder – in einem Karibik-Urlaub 2018 tätlich angegriffen und heftig beleidigt haben.
Schon damals forderte Boatengs Anwalt, Leonard Walischewski, eine Aufhebung des Urteils. Das Verfahren gegen seinen Klienten sei «erschütternd unfair» gewesen. «Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte», so der Vorwurf von Walischewski.
Vollumfängliche Aufhebung des Urteils
Das Oberste Landesgericht Bayern kommt am Donnerstag zu einem ähnlichen Schluss. Der vorsitzende Richter ordnet eine Urteilsaufhebung «in vollem Umfang» an und gibt den Fall für eine Neubeurteilung ans Landgericht München zurück.
Der Grund: «Es hat gleich mehrere grobe Verfahrensfehler gegeben,» lautet das Verdikt. Unter anderem seien Beweisstücke, die Boateng hätten entlasten können, vom Richter abgewiesen worden. «Das Urteil des Landgerichts München hält nicht mal im Ansatz einer rechtlichen Prüfung stand», erklärt Nikolaus Stackmann, Vorsitzender des Obersten Bayrischen Landesgerichts.
Noch nicht aus dem Schneider
Wie weiter? Noch ist Boateng nicht aus dem Schneider. Denn die Anklageseite verlangte ebenfalls eine Aufhebung des Urteils von 2022 – da sie dieses für zu geringfügig erachtet. Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin fordert statt einer Geld- eine Freiheitsstrafe für den früheren DFB-Star, der zuletzt bei Olympique Lyon unter Vertrag stand.
Es droht ein erneuter Prozess. (sbe)