Millionen-Strafe für Ex-Bayern-Star
Jérôme Boateng erneut wegen Körperverletzung verurteilt

Gegen das erste Urteil hat Jérôme Boateng Berufung eingelegt. Auch in zweiter Instanz kommt er wegen Körperverletzung nicht ohne Strafe davon.
Publiziert: 02.11.2022 um 19:38 Uhr
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Aktualisiert: 02.11.2022 um 19:53 Uhr
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Jérôme Boateng ist erneut verurteilt worden.
Foto: imago/Sven Simon

Auch im zweiten Anlauf gibts keinen Freispruch für Jérôme Boateng (34).

Der deutsche Weltmeister von 2014 und ehemalige Star des FC Bayern München wurde in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung erneut verurteilt. Das Landgericht München I verhängt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10'000 Euro – also insgesamt 1,2 Millionen. Der Grund: Er soll seine damalige Freundin 2018 im Karibik-Urlaub geschlagen und übelst beleidigt haben. Da er mehr als 91 Tagessätze abstottern muss, gilt der Fussballer nun offiziell als vorbestraft.

Dabei hätte es für Boateng noch dicker kommen können. Denn die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer wegen gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren sowie eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Diese sollte unter anderem an Opfer- und Frauenhilfeorganisationen gespendet werden. Auch die Nebenklage unterstützte diese Forderungen und bezeichnete das Ganze als einen Kampf David gegen Goliath, den ihre Mandantin gegen ihren Ex-Freund führt.

Anders sahen es die Anwälte des Fussballers, der seit 2021 bei Olympique Lyon spielt. Sie wollten den Freispruch, da sie seiner Ex-Partnerin eine Falschaussage vorwarfen. Diese habe sie im Kampf um die gemeinsamen Zwillinge für sich nutzen wollen.

Reduzierte Geldstrafe

Der Berufungsprozess begann Mitte Oktober. Das Urteil war nach zwei Tagen erwartet worden, aber es entwickelte sich ein zähes Ringen. Dies vor allem, weil Boatengs Verteidiger immer wieder die Zeugen und Richter angriffen. Beispielsweise stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen einen der Richter, der als «Verfahrensverschleppung» abgelehnt wurde. Gemäss deutschen Medien sollen sich zudem Zeugen von den Sicherheitsleuten des Fussballers bedroht gefühlt haben.

Vor einem Jahr stand Boateng bereits vor Gericht. Damals wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Busse in der Höhe von 1,8 Millionen Euro in 60 Tagessätzen zu 30'000 Euro verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte Boateng Berufung eingelegt. Schuldig ist er zwar immer noch, aber immerhin hat sich die Geldstrafe verkleinert.

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