«Cold Palmer» ist das jüngste Beispiel
Wie Fussballstars ihren Jubel zu Geld machen können

Fussballer feiern ihre Tore auf unterschiedlichste Art und Weise. Für manche wird der Jubel zu einem Markenzeichen. Wie bei Cole Palmer, der sich seine Geste als kommerzielle Marke schützen lässt. Blick fragt bei einem Experten nach, wie das funktioniert.
Publiziert: 21.01.2025 um 19:19 Uhr
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Cole Palmer will seinen Markenzeichen-Jubel zur geschützten Marke machen.
Foto: AFP

Auf einen Blick

  • Chelsea-Star Cole Palmer will seinen Torjubel als Marke schützen lassen
  • Fussballer können Jubel patentieren, aber Nachahmung bleibt straffrei
  • Cristiano Ronaldos berühmter «Siu»-Jubel ist von Millionen Fans kopiert worden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lino DieterleRedaktor Online Sport

Jeder Hobbykicker kennt und liebt es; das Gefühl des Adrenalins in den Adern, wenn der Ball im Netz zappelt. Die Freude muss raus. Schrei, Sprung und Jubel-Juhee – Hauptsache, es tut sich niemand weh.

Den Profis dürfte es ähnlich gehen, mit dem Unterschied dass ihnen Millionen von Menschen beim Jubeln zusehen. Ein Fakt, aus dem sich Profit schlagen lässt. Jüngstes Beispiel ist der Engländer Cole Palmer.

Der Chelsea-Star ist wegen seiner starken Form seit Monaten in aller Munde. Nach Toren, es sind aktuell 13, reibt sich Palmer jeweils die Schultern und pustet Luft aus, als würde er frieren. Ein Zeichen dafür, wie eiskalt er seine Chancen verwertet – und eine Geste, die er sich laut englischen Medien vom Amt für geistiges Eigentum schützen lassen will.

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Aus dem Jubel Profit schlagen

Palmer soll einen offiziellen Antrag gestellt haben, der den Jubel und den daraus entstandenen Übernamen «Cold Palmer» als Marke schützen würde. Die Idee ist, eine Reihe von Produkten mit dem Konterfei des eiskalten Jubels zu verkaufen. Das kann von Kleidung, Lebensmittel, Rasierklingen bis zu Autos gehen.

Palmer schickte auch eine Videosequenz ein, um nicht nur eine Bild-, sondern auch eine Bewegungsmarke einzureichen. Doch er ist nicht der erste Fussballer oder Sportler, der seinen Jubel schützen will. 2013 sorgte Gareth Bale für Schlagzeilen, weil er seinen Herzjubel in Wales als Marke eintragen liess. Ein aktuelleres Beispiel wäre Kylian Mbappé, der sich nach Toren mit verschränkten Armen hinstellt. Ausserhalb des Fussballs hatte 2022 Sprinter Usain Bolt einen Antrag gestellt, um seine Pose schützen zu lassen.

Der wohl berühmteste Torjubel dieser Fussball-Epoche ist aber ungeschützt. Cristiano Ronaldos «Siu»-Jubel wird nur zu gerne von Fans kopiert. «Ich liebe es zu sehen, wenn mir Videos geschickt werden, wie Kinder oder andere Sportler so jubeln», erzählte der Portugiese einst. Doch selbst wenn CR7 seinen Jubel als Marke hätte schützen lassen, müssten Nachahmer keine Strafe fürchten.

Strafe bei Pistolen-Jubel in Polen?

Blick fragte deshalb bei einem Markenrechts-Experten einer Schweizer Anwaltsfirma nach. Ob ein Spieler seinen Jubel wirksam zur geschützten Marke machen kann, hängt auch davon ab, wie kennzeichnend die Geste tatsächlich ist. So wäre beispielsweise die aus dem Tennis bekannte «Becker-Faust» kaum sinnvoll als Marke zu schützen, weil das Ballen der Faust eine sehr weit verbreitete Geste ist.

Sofern die Geste speziell genug ist, ein gewisses Alleinstellungsmerkmal besitzt, kann eine Herzgeste oder so zu tun, als würde man frieren, als Bild- respektive Bewegungsmarke eingetragen werden. Was allerdings noch nicht notwendigerweise bedeutet, dass es damit anderen Fussballern verboten ist, diesen Jubel im Spiel nachzuahmen. Verboten wird in erster Linie, dass andere die als Marke hinterlegte Abbildung der Geste oder Ähnliches in einem kommerziellen Zusammenhang als Marke für Waren oder Dienstleistungen (z.B. Kleider oder Pflegeprodukte) nutzen können.

Für Stirnrunzeln sorgt ein Sportbild-Bericht aus dem Jahr 2020. Darin steht, dass sich der polnische Stürmer Krzysztof Piatek seinen Finger-Pistolenjubel schützen liess – und Nachahmer im Profi-Bereich eine finanzielle Strafe drohen würde. In der Praxis kam es jedoch nie zu einem solchen Fall. Wenn es dazu käme, müsste der Kläger argumentieren können, dass der als Marke geschützte Jubel vom Nachahmer in einem kommerziellen Zusammenhang für bestimmte Waren und Dienstleistungen genutzt wurde.

Kurz und simpel: Wer aus Freude auch als Marke geschützte Jubel nachahmt, muss keine Strafe fürchten, weil er damit keine wirtschaftlichen Absichten hegt.

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Premier League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
Liverpool FC
Liverpool FC
21
30
50
2
Arsenal FC
Arsenal FC
22
22
44
3
Nottingham Forest
Nottingham Forest
22
11
44
4
Chelsea FC
Chelsea FC
22
17
40
5
Manchester City
Manchester City
22
15
38
6
Newcastle United
Newcastle United
22
12
38
7
AFC Bournemouth
AFC Bournemouth
22
10
37
8
Aston Villa
Aston Villa
22
-1
36
9
Brighton & Hove Albion
Brighton & Hove Albion
22
5
34
10
FC Fulham
FC Fulham
22
4
33
11
Brentford FC
Brentford FC
22
1
28
12
Crystal Palace
Crystal Palace
22
-3
27
13
Manchester United
Manchester United
22
-5
26
14
West Ham United
West Ham United
22
-16
26
15
Tottenham Hotspur
Tottenham Hotspur
22
10
24
16
Everton FC
Everton FC
21
-10
20
17
Wolverhampton Wanderers
Wolverhampton Wanderers
22
-19
16
18
Ipswich Town
Ipswich Town
22
-23
16
19
Leicester City
Leicester City
22
-25
14
20
Southampton FC
Southampton FC
22
-35
6
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