Am Mittwoch ging die dreitägige Gerichtsverhandlung in Barcelona zu Ende. Der Angeklagte Dani Alves (40), das mutmassliche Opfer, deren Anwälte sowie Zeugen – sie alle sagten diese Woche am obersten Provinzgericht von Barcelona aus. Für den ehemaligen Star des FC Barcelona und der brasilianischen Nationalmannschaft, der sich seit seiner Verhaftung am 20. Januar 2023 in Untersuchungshaft befindet, sieht es nicht gut aus, wie aus dem Artikel der «NZZ» hervorgeht. Das Urteil soll noch in diesem Monat erfolgen. Es drohen vier bis zwölf Jahre Haft – die Staatsanwaltschaft fordert deren neun.
Was geschah in der Party-Nacht?
Der Brasilianer, damals noch in Diensten der UNAM-Pumas aus Mexiko, soll in den frühen Morgenstunden des 31. Dezembers eine damals 23-jährige Frau auf einer Club-Toilette vergewaltigt haben. Videoaufnahmen der Überwachungskameras in der VIP-Zone des Edel-Clubs «Sutton» in Barcelona beweisen, dass sich die beiden 16 Minuten gemeinsam im Bad befanden. Dem Sicherheitspersonal fiel danach auf, dass es der jungen Frau nicht gut ging, und sprach sie an. Wegen Verdacht auf sexuelle Belästigung wird die Polizei alarmiert. Die Begleitung der Frau, eine Freundin und ihre Cousine, ermutigten sie, ihre Angst zu überwinden und gegenüber der Polizei auszusagen. Alves hatte die Diskothek kurz nach dem Vorfall verlassen.
Die Chronologie des Fall Alves
Die Luft für Alves ist sehr dünn
Der Angeklagte fällt mit wechselnden, inkohärenten Aussagen auf. So behauptete er vor seiner Festnahme gegenüber dem spanischen Fernsehsender «Antena 3», die Klägerin nicht zu kennen. Danach revidierte er seine Aussage und sprach plötzlich von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Auf der Anklagebank am Mittwoch wiederholt er dies: «Sie sagte nie: ‹stopp›. Wir haben es beide genossen». Alves wirkt ruhig, ehe er auf die Frage, wie er von der Anzeige erfuhr, in Tränen ausbricht. Er habe sich selbst gestellt und anfangs nur gelogen, um den Seitensprung vor seiner Frau geheimzuhalten, erklärt er.
Seine Verteidigung weist dazu vehement auf Alkoholeinfluss hin – sie hofft auf ein milderes Strafmass im Falle einer Verurteilung. Optimismus sieht anders aus.
Das mutmassliche Opfer wurde zum Schutz seiner Identität in einer nicht öffentlichen Sondersitzung verhört. Die Staatsanwältin beschreibt ihre Ausführungen aber als «stichhaltig, glaubwürdig und heftig», nicht zuletzt da die allermeisten Zeugenaussagen die Aussagen decken. «Wenn der Sex einvernehmlich war, warum hat er dann in diesem ekligen Bad stattgefunden und nicht in dem Séparée mit einer gemütlichen Couch?», fragt die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer.