Vom Superstar zum verurteilten Sexualstraftäter
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Der tiefe Fall des Dani Alves:Vom Superstar zum verurteilten Sexualstraftäter

Gegen Kaution aus Knast
Verurteilter Ex-Barça-Star Alves vorläufig wieder frei

Dani Alves wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Doch nun ist er wieder frei. Zumindest vorübergehend. Möglich machts eine Kaution. Und die Abgabe seiner Pässe.
Publiziert: 20.03.2024 um 13:41 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2024 um 13:43 Uhr
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Dani Alves wurde im Februar wegen Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Foto: keystone-sda.ch

Dani Alves ist vorläufig wieder auf freiem Fuss. Der wegen Vergewaltigung in Spanien zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Brasilianer kann das Gefängnis gegen eine Kaution von einer Million Euro verlassen.

Die Vereinbarung hat bis zum Entscheid über seine Berufung Gültigkeit. Der Anwalt des einstigen Spielers des FC Barcelona und von Paris Saint-Germain hatte nach Verkündung der Dauer der Haftstrafe umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten.

Ein Gericht in Barcelona gestattete dem 40-jährigen Dani Alves am Mittwoch eine «vorläufige Haftentlassung» im Gegenzug für die Zahlung der Kaution, die Abgabe seines spanischen und seines brasilianischen Passes und die Verpflichtung, in Spanien zu bleiben und wöchentlich bei Gericht vorstellig zu werden.

Ende Februar verurteilt

Alves' Anwalt hat am Vortag die vorläufige Freilassung mit der Begründung beantragt, dass sein Mandant nach der Verhaftung im Januar letzten Jahres bereits ein Viertel seiner Gefängnisstrafe in der Untersuchungshaft verbüsst habe. Die Staatsanwaltschaft hat sich gegen den Antrag gestellt und argumentiert, das Fluchtrisiko sei zu hoch.

Alves war am 22. Februar für schuldig befunden worden, im vorletzten Jahr eine junge Frau in einer Diskothek in Barcelona vergewaltigt zu haben. Zusätzlich zur Haftstrafe verurteilte das Gericht den ehemaligen brasilianischen Internationalen zu einer Entschädigungszahlung von 150'000 Euro an die Klägerin. Zudem verfügte das Gericht, dass Alves nach Verbüssen seiner Haftstrafe noch weitere fünf Jahre auf Bewährung bleibe. (SDA)

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