Neue Details zum Fall um die Nati-Trainerin
Ist Grings nach den Ermittlungen gegen ihren Ex-Klub noch tragbar?

Mitten in der sportlichen Krise der Frauen-Nati stellt sich heraus, dass Inka Grings 2019 und 2020 angeblich für einen Trainerjob einen Teil des Lohns heimlich und am Fiskus vorbei bekommen hat. Die SFV-Erklärung dazu wirft Fragen auf.
Publiziert: 16.11.2023 um 20:09 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2023 um 08:47 Uhr
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Der Blick zurück in die Vergangenheit: Nati-Trainerin Inka Grings wird von einer Geschichte aus ihrem Engagement im Männerfussball 2019 und 2020 eingeholt.
Foto: TOTO MARTI
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Matthias DubachLeiter Reporter-Pool Blick Sport

Nein, mit der desaströsen Bilanz von nur einem Sieg in 14 Länderspielen in diesem Jahr hat diese Geschichte um Nati-Trainerin Inka Grings (45) nichts zu tun. Doch ein böses Eigentor ist es für sie gleichwohl.

Grings ist peripher in die Anklage gegen den Ehemann der ehemaligen Deutschland- und Schweiz-Trainerin Martina Voss-Tecklenburg (55) verwickelt. Am Tag nach der Enthüllung in Deutschland durch «die Bunte» berichtet die «Rheinische Post» neue Details: Das gegen Grings persönlich gerichtete Verfahren gilt bereits als vorläufig eingestellt. Endgültig eingestellt wird es, wenn die Nati-Trainerin einen «an die Staatskasse zu zahlenden Geldbetrag» berappt hat. Grings habe dieser Bezahlung zugestimmt.

Grings hielt es nicht für nötig, den SFV einzuweihen

In der Schweiz liess aber vor allem die Erklärung des SFV aufhorchen. «Wir haben es aus den Medien erfahren», teilte der Verband neben der Standarderklärung mit, dass man ein laufendes Verfahren nicht kommentiere.

Gegen die Nati-Trainerin wurde in Deutschland während Monaten ermittelt – doch Grings hielt es offensichtlich nicht für nötig, ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. Ist sie auf dieser bröckligen Vertrauensbasis für den SFV überhaupt noch tragbar? Der Verband äussert sich nicht zu dieser Frage. Auch Grings selber schweigt trotz Blick-Anfrage zum Fall.

Arbeitsrechtlich sieht es so aus, dass Verfehlungen bei einem früheren Arbeitgeber, welche die aktuelle Anstellung in keiner Weise tangieren, nicht automatisch ein Entlassungsgrund sind. Allerdings könnten bei öffentlichen Personen durchaus andere Massstäbe angewendet werden. Stichwort: Vorbildfunktion. Und da wird es doch ziemlich happig für Grings und auch für den SFV. Nicht nur, weil sie dem Verband ihre Verbandelung in den in Deutschland prominenten Fall nicht offen gelegt hat.

Juristisch gesehen gilt Grings nicht als verurteilt

Denn Schwarzgeld annehmen, um wie vorgeworfen, als Trainerin des Oberliga-Männerteams des SV Straelen den offiziellen Lohn aufzumöbeln, ist gerade auch im Frauenfussball ein realistisches Szenario. In der Schweiz verdienen Spielerinnen und Trainerinnen auf allen Stufen wenig oder nichts. Die Verlockung könnte sein, bei einem entsprechenden Angebot etwas heimlich dazuverdienen – da steht nun Grings als denkbar schlechtes Beispiel da, nach dem Motto: Die Nati-Trainerin machte es ja auch.

Entlastend für Grings mag sein, dass sie juristisch gesehen nicht als verurteilt gilt, wie viele Medien am Mittwoch fälschlicherweise gemeldet hatten. Mit ihrer Zahlung an den Staat gilt ihr Fall ohne Verurteilung als erledigt. Und die Schadenssumme bei Grings belief sich auf 13’350 Euro. Damit ist sie in der Gesamtanklage nur eine Randnotiz. Hermann Tecklenburg (75) wird vorgeworfen, als Präsident von Fünftligist SV Straelen den Sozialkassen die Summe von 862’000 Euro vorenthalten zu haben.

Grings war dort von April 2019 bis Juni 2020 viel beachtete Trainerin des Männerteams. Doch nun hat sie in dieser Zeit ein gewaltiges moralisches Eigentor geschossen, wie erst jetzt herauskam.

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Italien
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Niederlande
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Norwegen
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Finnland
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Gruppe A2
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Dänemark
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6
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Belgien
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Tschechische Republik
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Gruppe A3
Mannschaft
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Frankreich
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England
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Schweden
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Irland
Irland
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Gruppe A4
Mannschaft
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Deutschland
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Island
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Österreich
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Polen
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Gruppe B1
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Schweiz
Schweiz
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Türkei
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Ungarn
Ungarn
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Aserbaidschan
Aserbaidschan
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Gruppe B2
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Schottland
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Serbien
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Slowakei
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Israel
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Gruppe B3
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Portugal
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Nordirland
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Bosnien und Herzegowina
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Malta
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Gruppe B4
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Wales
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Ukraine
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Kroatien
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Kosovo
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Gruppe C1
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Weißrussland
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Georgien
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Litauen
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Zypern
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Gruppe C2
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Slowenien
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Lettland
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Nordmazedonien
Nordmazedonien
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Moldawien
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Gruppe C3
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Griechenland
Griechenland
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2
Montenegro
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Färöer
Färöer
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Andorra
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Gruppe C4
Mannschaft
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Rumänien
Rumänien
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Bulgarien
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Armenien
Armenien
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Kasachstan
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Gruppe C5
Mannschaft
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Albanien
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Luxemburg
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Estland
Estland
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