Wer ist für die Sanktionen verantwortlich?
Anders als bei einem Super-League-Spiel liegt die Entscheidungskompetenz im Cup nicht bei der Swiss Football League, sondern beim Schweizerischen Fussballverband.
Welche Strafen drohen?
Gemäss Statuten des SFV sind zahlreiche Disziplinarmassnahmen denkbar. Die reichen von Bussgeldern über Forfait-Niederlagen bis zu Geisterspielen. Im Extremfall ist sogar ein Entzug der Klub-Lizenz möglich. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass es zu Sektorensperrungen und hohen Bussgeldern kommen könnte.
Wer wird bestraft?
Beide Klubs. Servette wird die Aktion seiner Fans teuer zu stehen kommen. Weil aber auch Heim-Fans nach Abpfiff den Rasen betreten haben und der Gastgeber für die Sicherheit im Stadion verantwortlich ist, hat auch Winterthur Sanktionen zu befürchten.
Findet der Cupfinal in einem halbleeren Stadion statt?
Ein grundsätzlich mögliches, aber eher unwahrscheinliches Szenario. Niemand hat ein Interesse an Sanktionen, die das traditionelle Cupfinal-Fest tangieren. Servette informierte seine Fans am Montagabend jedenfalls bereits darüber, wann der Ticketverkauf lanciert wird. Kommt es zu Sektorensperren oder Geisterspielen, könnten diese im Cup erst nächste Saison oder in Absprache mit der SFL stattdessen auf den Meisterschaftsbetrieb angewandt werden.
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Wann will der Verband entscheiden?
Die Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV wird den Bericht des Sicherheitsdelegierten der Partie abwarten. Anhand dieses Rapports sowie des Schiedsrichter-Rapports und der TV-Bilder soll zeitnah über allfällige Sanktionen entschieden werden, heisst es auf Anfrage. Dabei steht der Verband auch im Austausch mit den Bewilligungsbehörden.
Welche Rolle spielt das Kaskadenmodell?
Offiziell noch keine, da es erst auf die kommende Saison hin eingeführt wird. Dennoch wurden bereits in der laufenden Saison mehrfach Sanktionen verhängt, wie es auch das umstrittene Modell nach sich ziehen würde. «Die Bewilligungsbehörden werden in den nächsten Tagen zusammenkommen. Wir wollen alles seriös und sorgfältig abklären», sagt Karin Kayser-Frutschi, Co-Präsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen. Man will sich nicht dem Vorwurf von blindem Aktionismus aussetzen. Zudem, so Kayser-Frutschi weiter, sei keine grosse Eile geboten, weil es sich um ein Cupspiel handle. Dieses wiederum falle selbstredend auch in die Sanktionskompetenz der Bewilligungsbehörden: «Für ein Cupspiel braucht es genau gleich eine Bewilligung wie für ein Meisterschaftsspiel.» Besprochen wird auch, so die Nidwaldner Regierungsrätin, ob es für allfällige Sanktionen einen Unterschied macht, dass die Ausschreitungen innerhalb und nicht ausserhalb des Stadions stattfanden. Solche, so Kayser-Frutschi weiter, könnten auch für ein Meisterschaftsspiel ausgesprochen werden.
Wie wurden ähnliche Situationen in der Vergangenheit gehandhabt?
Im April 2023 kam es im Anschluss an den Cup-Halbfinal zwischen Basel und YB (2:4) zu Ausschreitungen unmittelbar vor dem St. Jakob-Park. Dabei wurden durch vermummte FCB-Anhänger drei Sicherheitsmitarbeitende schwer verletzt. Die Basler entschieden sich nach Absprache mit den Behörden, für die gleiche Begegnung in der Super League einige Tage später die Heimkurve zu schliessen. Zudem blieb auch der Gästesektor zu. Die YB-Fans reisten schliesslich trotzdem an, es blieb aber alles friedlich. Wohl weil sich der Vorfall damals ausserhalb des Stadions und lange nach Spielende ereignete, erfolgten damals keine Sanktionen durch den SFV.
Welche Strafe droht dem Fackelwerfer?
Im März 2024 ist ein FCZ-Fan wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dieser hatte im Oktober 2021 eine brennende Fackel in Richtung gegnerischer Fans geworfen. Zudem erhielt er eine Busse von 200 Franken und muss die Verfahrenskosten von über 3000 Franken tragen.