Lian Bichsel ist 19 Jahre alt, ein Erstrunden-Pick der Dallas Stars und in seiner Altersklasse bestimmt einer der besten Verteidiger der Welt. Dieser Lian Bichsel hat aber auch einen eigenen Kopf und geht kompromisslos seinen Weg, selbst wenn ihm gleichzeitig Aufgebote für Nationalmannschaften ins Haus flattern. Die Dirigenten dieser Nationalmannschaften haben Bichsel jetzt für zwei Jahre und vier grosse Turniere (drei Weltmeisterschaften und die Olympischen Spiele 2026) aus dem Verkehr gezogen, weil dieser Bichsel zwei Aufgebote für die U20-Nati sausen liess.
Entspricht dieses Strafmass dem Regelbuch? Oder ist das übertriebene Härte?
Auswahlteams haben keine Spieler unter Vertrag, also müssen sie mit Regeln ausgestattet werden, damit eine gewisse Grundordnung gewährleistet ist. Zum Beispiel diese Regel: Die Spieler verpflichten sich, Aufgeboten unbedingt Folge zu leisten, solange dies nicht durch unwiderlegbare Gründe verunmöglicht wird. Wird diese Regel gebrochen, muss das Konsequenzen zur Folge haben, ansonsten kann man die Regel gleich in die Tonne treten und der Trainer verliert die Glaubwürdigkeit.
Ein Jahr Sperre und Bewährung hätten gereicht
In der Vergangenheit wurden solche Regelverstösse in Absprache mit der Mannschaft streng geahndet, indem man die Delinquenten für die nächsten Turniere gesperrt hat. Das ist auch bei Lian Bichsel der Fall. Das ist konsequent, vor diesem Gesetz sind offenbar alle gleich. Bei ihm dürfte man allerdings mildernde Umstände geltend machen: Erstens aufgrund seines Alters und zweitens der Tatsache, dass er bisher nie der A-Nati die kalte Schulter gezeigt hat. Nichts davon wird im Urteil berücksichtigt. Aufgrund einer mehrheitsfähigen Meinung hätte das Verdikt so lauten können, dürfen, müssen: Bichsel wird für die aktuelle WM nicht aufgeboten, danach ist er auf Bewährung auf freiem Fuss. Die Strafe von zwei Jahren und vier Turnieren ist unverhältnismässig hart für einen, der sich bisher nur wenig zuschulden kommen liess.