Bitte Bonus zurückzahlen!
UBS verschickt Einzahlungsscheine an ehemalige CS-Topmanager

Die Grossbank fordert Boni in Millionenhöhe zurück. Nun gibt es erste Gerichtsurteile.
Publiziert: 26.05.2024 um 12:51 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2024 um 14:24 Uhr
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Die UBS verlangt Cash-Boni von ehemaligen CS-Kadern zurück.
Foto: Keystone
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Beat SchmidFester Mitarbeiter Blick

Reto Inauen* traf der Schlag, als er einen Brief der UBS öffnete. Darin wird der ehemalige CS-Topmanager aufgefordert, über 100'000 Franken an die Grossbank zu überweisen. Innerhalb von 30 Tagen soll er einen Teil seines Bonus zurückzahlen, den er im Jahr 2022 erhalten hatte. Um es Inauen einfach zu machen, legte die Grossbank dem Brief einen vorgedruckten Einzahlungsschein mit QR-Code bei.

Der Hintergrund: 2022 spitzte sich die Lage bei der Credit Suisse zu. Die Bank kürzte die variablen Vergütungen. Viele Führungskräfte sprangen ab. Um die Leistungsträger an die Bank zu binden, tüftelten die damaligen CS-Chefs um Thomas Gottstein ein spezielles Bonusprogramm aus. Die Idee des sogenannten «Upfront Cash Awards»: Trotz der Krise sollten ausgewählte CS-Cracks sofort einen grosszügigen Bargeld-Bonus erhalten, wenn sie sich langfristig verpflichteten.

Auch Inauen gehörte zum Kreis der Cash-Award-Empfänger. Er spielte eine wichtige Rolle im Asset Management der Credit Suisse. Diese Abteilung produziert und vertreibt Finanzprodukte für Kleinanleger, aber auch für institutionelle Grosskunden wie Pensionskassen, Anlagestiftungen oder Versicherungen.

Die Ausschüttung der Gelder war an die vertragliche Bedingung geknüpft, bis 2025 bei der Credit Suisse zu bleiben. Wer früher kündigte, musste einen Teil zurückzahlen: nach einem Jahr zwei Drittel, nach zwei Jahren noch ein Drittel des Bonus. Insgesamt schüttete die Bank 1,2 Milliarden Franken an Upfront Cash Awards aus. Davon profitierten viele Investmentbanker in den USA und England, aber auch Private Banker oder Vermögensverwalter in der Schweiz.

CS-Kadermann hatte keine Lust

Doch Reto Inauen wollte das Geld nicht zurückzahlen. Er konnte sich nicht vorstellen, dass es die UBS wirklich ernst meinte. Schliesslich habe sich die Ausgangslage nach der Übernahme grundlegend verändert. Zudem konnte die UBS die Credit Suisse für ein «Butterbrot» übernehmen. Doch die Grossbank blieb hart. Sie zog den Fall vor Gericht, das kürzlich im Sinne der UBS entschied.

So wie Inauen erging es auch anderen ehemaligen Kadermitarbeitern der Credit Suisse. Laut Quellen gibt es in der Schweiz bisher nur wenige Gerichtsentscheide. Die meisten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Bundesgericht hat sich noch nicht mit den Fällen befasst. Dass CS-Kaderleute die Boni aus eigener Tasche zurückzahlen müssen, ist eher die Ausnahme. In den meisten Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Forderung.

Ende 2023 wurde bekannt, dass die Bank insgesamt 651 Millionen von ehemaligen CS-Mitarbeitenden zurückfordert. Mittlerweile dürfte diese Zahl kleiner sein. Die UBS wollte sich auf Anfrage nicht zu Einzelheiten äussern.

In der Schweiz ist der Rechtsweg für die UBS einfacher als im Ausland. Rückforderungen in Hongkong, Singapur oder in den USA durchzusetzen, dürfte schwieriger und aufwendiger sein. Banker zur Verantwortung zu ziehen, die beispielsweise bei der CS in Singapur angestellt waren und nach ihrer Kündigung nach Dubai ausgewandert sind, dürfte nahezu aussichtslos sein.

*Name geändert

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