In Restaurants, Fitness-Centern und Kinos
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2G:In Restaurants, Fitness-Centern und Kinos

Zutrittsstopp für Ungeimpfte und schnellere Booster-Impfung
Ab Montag gelten in der Schweiz strengere Corona-Schutzmassnahmen

Ab heute gelten in der Schweiz strengere Corona-Schutzmassnahmen. In Innenenräumen gilt grundsätzlich 2G. Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sind schon vier Monate nach der zweiten Impfung möglich, nicht erst ein halbes Jahr danach.
Publiziert: 20.12.2021 um 05:12 Uhr
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Aktualisiert: 20.12.2021 um 17:54 Uhr
Ab heute Montag bleibt ungeimpften aber getesteten Personen der Eintritt ins Restaurant, ins Kino oder in den Club verwehrt. Aus 3G wird 2G.
Foto: Michael Buholzer

Ab heute Montag gelten in der Schweiz strengere Corona-Schutzmassnahmen. In Innenenräumen gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sind neu schon vier Monate und nicht erst ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung möglich.

Seit Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind auch sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Zusätzlich gilt dort für alle eine Maskenpflicht. Nur wer sitzt, darf die Maske absetzen und trinken oder essen.

Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen. Diese sogenannte 2G-plus-Regel ist zudem obligatorisch in Situationen, in denen die Masken- oder Sitzpflicht nicht umsetzbar ist. Also etwa in Discos, Hallenbädern, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt.

Hohe Hürden für Einreise nach Österreich

Zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus hat Österreich am Montag seine Einreisebestimmungen verschärft. Seit Mitternacht gilt die Regel 2Gplus. Ohne weiteres darf nur noch ins Land, wer dreifach geimpft ist. Für doppelt Geimpfte sowie für Genesene gilt zusätzlich eine Pflicht zum PCR-Test. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis hat, muss sich registrieren und unverzüglich in Quarantäne. Die Quarantäne darf beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es ausserdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel. Der Transitverkehr ist von den Regelungen nicht betroffen. (SDA)

Zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus hat Österreich am Montag seine Einreisebestimmungen verschärft. Seit Mitternacht gilt die Regel 2Gplus. Ohne weiteres darf nur noch ins Land, wer dreifach geimpft ist. Für doppelt Geimpfte sowie für Genesene gilt zusätzlich eine Pflicht zum PCR-Test. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis hat, muss sich registrieren und unverzüglich in Quarantäne. Die Quarantäne darf beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es ausserdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel. Der Transitverkehr ist von den Regelungen nicht betroffen. (SDA)

Homeoffice- oder gegebenenfalls Maskenpflicht

Dort erhalten auch Geimpfte und Genesene nur dann Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.

Die Schraube angezogen hat die Landesregierung auch für den Freundes- und Familienkreis. Wenn mindestens eine weder geimpfte noch genesene Person über 16 dabei ist, sind private Treffen im Innern neu auf zehn Personen beschränkt. Weiter gilt bis am 24. Januar 2022 wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist.

Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.

Leichte Lockerung bei Einreise

Eine leichte Lockerung gibt es dagegen bei den Einreisebestimmungen. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, sofern der Test innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden gemacht wurde. Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen, Ungeimpfte allerdings schon.

Die überraschendste, wichtigste und für die Kantone wohl herausfordernste Botschaft des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist indes die verkürzte Wartezeit für die Boosterimpfung. Die Kantone rechnen deshalb mit einem Ansturm auf die Impfzentren und gehen von einer Verdoppelung der Zahl der zum Booster berechtigten Personen aus. Es dürfte dabei eine Priorisierung nach Alter geben, weil die Wirkung auf das Gesundheitssystem bei älteren Personen am höchsten ist.

Bereits seit Samstag in Kraft ist die freiwillige Kapazitätsbeschränkung der Bergbahnen in ihren Gondeln ab einer Kapazität von 25 Personen. Grosse Gondeln werden demnach nur noch zu 70 Prozent ausgelastet. Die Skipisten in der Schweiz bleiben offen. Ins Berg- und Pistenrestaurant an die wohlige Wärme können indes ebenfalls nur noch Geimpfte oder Genesene. Ungeimpften bleibt die Verpflegung auf den Terrassen. (SDA)

Hoch-Ybrig auf 2G in Restaurants vorbereitet
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Skigebiete auch betroffen:Hoch-Ybrig auf 2G in Restaurants vorbereitet
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