Wer bei den Versicherungskonzernen Zurich und Swiss Re einfach rein will, muss geimpft sein. Kann man als Mitarbeitender kein Zertifikat vorweisen, wird der persönliche Zugangsbadge abgestellt.
Bei beiden Firmen ist der Eintritt zum Arbeitsplatz durch einen elektronischen Ausweis geregelt. Wenn man nicht nachweisen kann, dass man geimpft oder genesen ist, wird der Badge limitiert. «Die Dauer der Freischaltung ist ans Ablaufdatum des Covid-Zertifikats gekoppelt», erklärt Swiss-Re-Sprecher Chris Onuoha gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Homeoffice oder Freischaltung für Tage
Durch die Impfung und Genesung erhält man über mehrere Monate Zugang zum Arbeitsplatz. Doch wer ein Covid-Zertifikat vorweist, das einen Test nachweist, darf nur für die Gültigkeitsdauer des Tests ins Büro. Ungetestet steht man vor verschlossener Tür – und muss von zu Hause arbeiten.
Wenn das unmöglich ist, wird bei Swiss Re das Testen im Betrieb angeboten, so der Sprecher.
Auch Zurich setzt auf die Abstellung der Mitarbeiter-Badges. Das gilt vor allem für den Hauptsitz am Mythenquai. «Die Dauer des gültigen Zertifikats kann auf dem Zugangsbadge der Mitarbeitenden am Konzernhauptsitz freiwillig hinterlegt werden», sagt Zurich-Sprecher Thomas Baer gegenüber der Zeitung.
Und weiter: «Mitarbeitende, die die Dauer des Zertifikats nicht auf ihrem Badge hinterlegen möchten, werden nach der Überprüfung des Zertifikats beim Betreten des Gebäudes für den einen Tag freigeschaltet.» (euc)