Streit um Gutachten
Bundesgericht weist Urteil gegen Ärzte von Brian zurück

Das Bundesgericht hat einen Entscheid im Fall Brian an die zweite Instanz zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob drei Ärzte den jungen Straftäter zu Recht tagelang ans Bett fesselten.
Publiziert: 12.07.2023 um 12:49 Uhr
Der Problemhäftling Brian – hier bei einem Interview mit SRF – sorgt seit Jahren für Schlagzeilen.
Foto: Screenshot Rundschau SRF

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts gegen drei Ärzte zurückgewiesen. Das Obergericht sprach sie vom Vorwurf der Freiheitsberaubung frei. Den Ärzten wurde vorgeworfen, den damals 16-jährigen Brian gegen dessen Willen tagelang an einem Bett fixiert zu haben.

Das Obergericht habe sich zu wenig mit einem Gutachten auseinandergesetzt, schreiben die Bundesrichter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dieses sollte klären, ob es Alternativen zur 13 Tage dauernden Fixierung von Brian ans Bett gegeben hätte. Drei Ärzte der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) waren darum wegen Freiheitsberaubung angeklagt.

Obergericht hielt Massnahme für verhältnismässig

Der Gutachter, der von der Staatsanwaltschaft befragt worden war, kam zum Schluss, dass es weniger einschneidende Alternativen gegeben hätte. Hatte die erste Instanz, das Bezirksgericht Zürich, noch ausführlich begründet, warum sie das Gutachten für mangelhaft halte, habe das Obergericht dieses nicht ausreichend gewürdigt, schreiben die Bundesrichter.

Da es dies unterlassen habe, könne auch nicht beurteilt werden, ob das Obergericht zu Recht den Antrag von Brians Anwälten auf ein neues Gutachten abgelehnt hatte.

In der Urteilsbegründung hatten die Oberrichter befunden, die drei Beschuldigten hätten sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Trotz aller Kritik, auch von den Richtern selber, stuften sie die Fixation letztlich als verhältnismässig ein.

Nach Suizidversuch in Psychiatrie verlegt

Der junge Straftäter Brian war im September 2011 nach einem Suizidversuch zum zweiten Mal von seiner Gefängniszelle in die PUK verlegt worden. Das Verfahren wegen Freiheitsberaubung wurde schon 2012 eröffnet. Zwischenzeitlich stellte es die Staatsanwaltschaft ein. Auf Geheiss des Obergerichts musste sie aber ein Gutachten einholen.

Das Bundesgericht hat bereits ein anderes Verfahren an das Zürcher Obergericht zurückgeschickt. Dabei ging es um mehrere Taten, die Brian hinter Gittern begangen haben soll, unter anderem versuchte schwere Körperverletzung.

Brian sitzt seit über fünf Jahren im Gefängnis. Nach einem Entscheid des Obergerichts im Herbst 2022, ihn aus der Sicherheitshaft zu entlassen, beantragte die Staatsanwaltschaft erneut Untersuchungshaft. Sie warf ihm weitere 33 Delikte vor, die er hinter Gittern begangen haben soll. Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft im Februar 2023.

Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde der junge Mann nach einem DOK-Film von SRF 2013 als «Carlos». Besonders zu reden gab sein «Sondersetting» mit Thaibox-Training, das schliesslich abgebrochen wurde. (SDA)

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