Eigentlich ist es Häftlingen im Knast nicht erlaubt, Handys auf sich zu tragen. Bei Brian (27), dem wohl bekanntesten Straftäter der Schweiz, scheint dies aber offenbar der Fall zu sein.
Denn: Der Dauer-Delinquent postet laut eines Berichts von «Nau» seit kurzem immer wieder neue Fotos und Videos in den sozialen Medien. Insbesondere auf TikTok und Instagram ist er aktiv.
«TikTok im Knast, nicht zu fassen!»
«Handy wieder zurück», verkündet er etwa am vergangenen Dienstag auf TikTok. Er filmt sich dabei, wie er in seiner Zelle Schattenbox-Übungen macht. Allgemein scheint es so, als ob Brian die Zeit im Knast vor allem mit Box-Training verbringt.
In einem der Videos mit dem Titel «Meine Zelle» zeigt Brian, wie er sich in seiner Zelle eingerichtet hat. Viele Milchpackungen hat dort vor den Gitterstäben gelagert und auch seine Actionfiguren hat er prominent ausgestellt.
Liest man sich die Kommentare zu den Videos durch, merkt man schnell, dass einige User grosse Fragezeichen haben. «Seit wann darf man ein Handy in der Zelle haben?», fragt einer. «TikTok im Knast, nicht zu fassen», schreibt ein anderer. Unter den vielen kritischen Kommentaren, gibt es aber auch solche, die Brian Zuspruch spenden. Sie loben ihn für seine Boxfähigkeiten oder fordern seine Freilassung.
Kampf gegen Schmuggel sei «Daueraufgabe» für Haftanstalt
Auf Anfrage von «Nau» bestätigt die Abteilung Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich: «Der Besitz von Handys im Gefängnis ist verboten.»
Allerdings sei die Kontrolle wegen der vielen Ein- und Austritte, die es in jedem Gefängnis gibt, nicht immer einfach. Der Kampf gegen den Schmuggel von Mobiltelefonen sei daher «eine Daueraufgabe» für die Haftanstalt.
Obwohl sich der Kanton zu Brian persönlich nicht äussern will, stellt er dennoch klar: Sollte jemand mit einem Smartphone oder beim Schmuggel erwischt werden, droht eine Strafanzeige. Ob sich Brians Strafe durch den Handybesitz allenfalls verlängern könnte, wollen seine Anwälte nicht kommentieren.
Wegen weiterer Delikte erneut in U-Haft
Im Januar 2022 wurde Brian Keller nach dreieinhalb Jahren aus der Einzelhaft entlassen. Er wurde daraufhin in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis und in das normale Haftregime eingegliedert.
Am 31. Oktober hatte das Obergericht Zürich angeordnet, dass der Beschuldigte im hängigen Berufungsverfahren aus der Sicherheitshaft entlassen wird. Doch aus dem Weg in die Freiheit wurde nichts.
Aufgrund weiterer Deliktsvorwürfe in einem neuen Untersuchungsverfahren versetzte ihn das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft hin am 8. November erneut in Untersuchungshaft. (ced)
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