Oliver T. (32) kommt aus gutem Hause – und schrammte am Knast vorbei
Ohne Führerschein mit 114 km/h innerorts mit Papas Rolls-Royce unterwegs

Oliver T. (32) hat es übertrieben: Gleich dreimal wurde er mit dem Rolls-Royce seines Vaters in Zürich geblitzt. Dies gibt er auch zu. Nur: Ins Gefängnis schickt ihn das Gericht dafür nicht.
Publiziert: 08.11.2024 um 00:55 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2024 um 14:13 Uhr
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Oliver T. wurde verurteilt: Er war mit 114 km/h in Zürich in Papas Rolls-Royce unterwegs.
Foto: Ralph Donghi

Auf einen Blick

  • Oliver T. (32) wegen Verkehrsdelikten zu 24 Monaten Haft verurteilt
  • Strafe aufgeschoben: Er muss in eine stationäre Therapie
  • Er fuhr ohne Führerschein und wurde unter anderem mehrfach in Zürich erwischt
  • Unter anderem fuhr er am 17. Juli 2022 innerorts mit 114 km/h statt 50 km/h
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Ralph DonghiReporter News

Oliver T.* (32) kommt aus gutem Hause – und schrammte knapp am Knast vorbei. Dies, obwohl er zugab, mit einem Rolls-Royce viel zu schnell gefahren zu sein. Die Tatwaffe: Papas Auto! Gemäss Anklage bretterte Oliver T. im Juli 2022 in Zürich im 50er-Bereich satte 114 km/h. Insgesamt wurde er im Luxuswagen gleich dreimal geblitzt.

Nun musste sich Oliver T. am Donnerstag in Zürich vor dem Bezirksgericht verantworten. Er ist unter anderem wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Und: Er fuhr immer ohne Führerausweis. Auch in Spanien ist er wegen Strassenverkehrsdelikten bereits bekannt. Und: Im Kanton Nidwalden läuft gar noch ein Verfahren.

«Ich muss jeden Tag ins Büro gehen»

Vor Gericht erzählt T., dass er nun eine eigene Wohnung, eine Freundin und einen 100-Prozent-Job habe, «bei dem ich jeden Tag ins Büro gehen muss», sagt er. Auf die Frage des Richters, ob er eine Probezeit gehabt habe, und wie er zur Stelle gekommen sei, verweigert er die Aussage.

Alkohol und Drogen die grössten Probleme

Laut Gutachten hat Oliver T. eine Abhängigkeitserkrankung. Alkohol und Drogen sollen seine grössten Probleme sein. Er nennt es vor Gericht so: «Ein Psychiater hat bei mir Hyperaktivität diagnostiziert.» Einen stationären Aufenthalt habe er keinen gehabt. Immerhin gibt er zu, dass laut Gutachten auch ein hohes Rückfallrisiko bestehe. Er würde gern abstinent leben. Aber: «Es ist ein wenig schwierig.»

Dann wird Oliver T. zu Vorwürfen in Zürich befragt. Im Juli 2022 fuhr er gemäss Anklage auf einer Strasse stadtauswärts zu schnell. Mit mindestens 84 km/h – im 50er-Bereich.

Oliver T. wurde am selben Tag, auf derselben Strasse, nur vier Minuten später und diesmal stadteinwärts noch mal erwischt. Diesmal raste er im 50er-Bereich mit mindestens 114 km/h.

«Warum der Rolls-Royce Ihres Vaters?»

Bei den Delikten in Zürich fuhr Oliver T. im Rolls-Royce Cullinan. Und: Zum letzten Delikt wird in der Anklage unter anderem von einer «krassen Geschwindigkeitsüberschreitung» und von einer «Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer» gesprochen.

Oliver T. gibt die Taten zu. Aber er geht nicht auf Detailfragen ein. «Warum der Rolls-Royce ihres Vaters?», fragt der Richter. Auch dazu sagt er nichts. Nur, dass er bei den drei Vorfällen «keinen Alkohol getrunken und keine Drogen genommen» habe. Und er sagt: «Ich war das grösste Arschloch, entschuldigen Sie den Ausdruck.» Der Richter entgegnet: «Solange Sie es zu sich selbst sagen ... »

Oliver T. sass einen Tag in Haft

Oliver T. wurde am 4. Oktober 2022 verhaftet und kam am 5. Oktober 2022 wieder frei. Damals gab es bei ihm eine Hausdurchsuchung. «Ich bin nicht so gern in Haft», sagt Oliver T. dazu nur. Er und auch sein Verteidiger fordern eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 100 Franken. Nur: Die Strafe sei aufzuschieben und eine stationäre Massnahme anzuordnen.

Der Staatsanwalt fordert 23 Monate unbedingt – ebenfalls aufgeschoben zu einer stationären Massnahme. Und ebenfalls eine Busse von 100 Franken. «Das Verschulden ist als schwer zu taxieren», sagt er.

Richter warnt Oliver T.

Das Urteil des Gerichts: Oliver T. ist unter anderem der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Er fasst 24 Monate Freiheitsstrafe, aufgeschoben zu einer stationären therapeutischen Massnahme. Zudem kriegt er eine Busse von 100 Franken. Oliver T. scheint erleichtert zu sein.

Aber der Richter warnt: «Es ist ihr letzte und einzige Chance, Herr T. Wenn das nicht funktioniert, und es wird hart werden, führt kein Weg am Strafvollzug vorbei.»

Für Oliver T. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

*Name geändert

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