Hundegebell kann teuer werden. Diese Erfahrung musste eine Hundehalterin aus dem Zürcher Weinland machen – sie musste wegen des Gebelles ihrer Vierbeiner gar vor Gericht.
Wie der «Landbote» berichtet, seien die Hunde in der Neujahrsnacht 2022 «zwischen 19.30 Uhr und 0.30 Uhr» im Garten gewesen. Auch in weiteren Nächten «im ungefähren Zeitraum zwischen Frühling und Herbst 2022» habe Gebell die Nachbarn gestört. Das Statthalteramt des Bezirks Andelfingen verhängte deshalb via Strafbefehl eine Busse von 400 Franken und Gebühren von 330 Franken.
Die Halterin erhob Einspruch. Vor Gericht sagte sie, dass die Hunde in der Nacht jeweils drinnen gewesen seien. Und wenn die Hunde doch mal gebellt hätten, habe sie zur Beruhigung beigetragen. Einer der Hunde sei inzwischen gestorben, der andere äusserst schüchtern.
Gericht bleibt hart
Laut dem «Landboten» störten sich allerdings auch noch weitere Nachbarn am Gebell der Hunde. Ausserdem musste die Polizei ausrücken. Die Beamten hätten das Gebell ebenfalls gehört. Der Anwalt der Beschuldigten wies darauf hin, dass der Polizeibericht kein Datum trage und die Hunde sicher bellen würden, wenn die Polizisten mit der Taschenlampe unterwegs seien. Insgesamt sei die Beweislage «krass ungenügend», zitiert die Zeitung den Anwalt.
Das Gericht blieb hart. Es hielt an der Busse von 400 Franken fest. Die Gebühren sind hingegen deutlich angestiegen, laut der Zeitung «um mehrere Hundert Franken». Die Nachbarn hätten mit der Zeit im Gehör, welcher Hund gebellt habe. «Der Fall ist ausreichend eingegrenzt und das rechtliche Gehör gewährt worden», so die Richterin. (zis)