Nach Wiener Attentat verhaftet
Auch der zweite Schweizer (24) ist wieder frei

Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom vergangenen November wurden in Winterthur auch zwei Schweizer verhaftet. Inzwischen befinden sich beide wieder auf freiem Fuss. Allerdings sind nach wie vor zwei Verfahren hängig.
Publiziert: 27.04.2021 um 15:33 Uhr
|
Aktualisiert: 27.04.2021 um 17:50 Uhr
1/7
Hatte der Attentäter von Wien Unterstützer? Menschen trauern nach dem Anschlag vom November 2020 in Wien um die Opfer.
Foto: Getty Images

Kujtim F.* († 20) tötete am 2. November 2020 in Wien vier Menschen, verletzte 23 weitere. Der Attentäter, der von der Polizei erschossen wurde, handelte alleine, hatte jedoch möglicherweise Unterstützer im Hintergrund. In den Verdacht gerieten unter anderem die Schweizer D.* (24) und B.* (18) aus Winterthur. Die beiden hatten Kujtim F. im Juli in Wien getroffen. Ob die Schweizer von den Terror-Plänen wussten, ist allerdings unklar.

Kurz nach dem Anschlag wurden die beiden in Winterthur verhaftet. Nun ist auch der ältere von ihnen wieder auf freiem Fuss. Das zuständige Gericht hat ihn aus der Untersuchungshaft entlassen und Ersatzmassnahmen angeordnet.

Eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei nicht mehr verhältnismässig, heisst es am Dienstag bei der Bundesanwaltschaft (BA) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Deswegen sei er unter der Auflage von Ersatzmassnahmen durch das zuständige Zwangsmassnahmengericht aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Bei Verstössen gegen Auflagen droht Rückversetzung

B., der jüngere der beiden Beschuldigten, war bereits Mitte April aus den gleichen Gründen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bei Missachten der Ersatzmassnahmen drohe den Beschuldigten die Rückversetzung in Untersuchungshaft.

Die beiden Männer sind der Justiz bereits aus Terrorismus-Strafverfahren bekannt. Die Strafverfahren, die 2018 und 2019 eröffnet wurden, laufen noch. Die BA hat die entsprechenden Verfahren der Jugendanwaltschaft in Winterthur und der Staatsanwaltschaft Zürich übernommen. Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung. (SDA/noo)

* Namen bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?