Mit präparierten Scheinen überführt
Zürcher Priester klaut Spendengelder

Ausgerechnet der Priester einer katholischen Kirche in Wädenswil ZH soll Spendengelder entwendet haben. Ermittler kamen ihm mit einer Falle auf die Schliche.
Publiziert: 20.11.2023 um 10:25 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2023 um 10:28 Uhr
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Die katholische Kirche von Wädenswil.

In der Wädenswiler Kirchgemeinde fehlte über Monate hinweg immer wieder Geld. «Seit April ist uns eine Differenz in der Kollekte aufgefallen. Es war regelmässig weniger Geld drin als im Jahr davor», sagt ein Mitglied der Kirchgemeinde gegenüber kath.ch. «Wir haben schliesslich die Polizei eingeschaltet.»

Wem die Beamten auf die Schliche kamen, ist kaum zu glauben. Der Priester höchstpersönlich liess die Spendengelder mitgehen. Das fanden die Ermittler durch eine Falle heraus.

Sie präparierten die Geldscheine der Kollekte mit einer Chemikalie, die sich auf der Haut nachweisen lässt. Am 13. November wurden dann alle Personen, die Zugang zur Kollekte hatten, überprüft. Nur beim Priester konnte die Chemikalie nachgewiesen werden.

Strafverfahren gegen Priester eingeleitet

Der Geistliche war erst seit März 2023 bei der Kirchgemeinde angestellt. Drei Tage, nachdem er ertappt wurde, wurde er freigestellt. Darüber informiert die katholische Kirche Wädenswil ZH auf ihrer Website. Ebenso heisst es dort: «Gegen ihn läuft ein Strafverfahren der Polizei wegen finanzieller Unregelmässigkeiten.» Aufgrund des laufenden Verfahrens dürfe die Kirchgemeinde keine weiteren Auskünfte geben. Fest steht aber: Die Karriere des Priesters dürfte zumindest in der Schweiz vorbei sein. 

Wie viel Geld der Priester insgesamt mitgehen liess, ist unklar. Laut kath.ch soll er sich nur zu der Tat bekannt haben, bei der er erwischt wurde. Da handelte es sich um rund 300 Franken. Ihm wird allerdings vorgeworfen, mindestens viermal zugeschlagen und so über 3000 Franken entwendet zu haben.

Auch das Motiv des Priesters ist noch unklar. Er soll bei einer Befragung angegeben haben, mit dem Herz anstatt dem Kopf gedacht zu haben. Er verwendete das Geld demnach nicht für sich, sondern für eine bedürftige Familie. Nachgewiesen ist das bislang nicht. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (mrs)

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