Mit dreister Masche
Deutscher fälscht Ikea-Gutschein – Knast!

Mit einem fiesen Trick hat ein im Aargau wohnhafter Deutscher einen Ikea-Gutschein über rund 1000 Franken gefälscht und damit unter anderem Kunden und Mitarbeitende hinters Licht geführt. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Mann wegen Betrugs strafbar macht.
Publiziert: 04.12.2023 um 13:25 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2023 um 16:29 Uhr
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Ein Deutscher zog in der Ikea in Dietlikon einen fiesen Betrug ab.
Foto: Philippe Rossier

Mit einer ziemlich dreisten Masche zog ein Deutscher (27) nicht nur die Ikea, sondern auch Kunden des schwedischen Möbel-Riesen über den Tisch. Jetzt muss der junge Mann für den Betrug hinter Gitter. Das berichtet der «Zürcher Unterländer».

Passiert ist das Ganze im November 2022. Auf der Facebook-Verkaufsseite «Marketplace» entdeckte der Angeklagte zwei Ikea-Geschenkkarten, die für 994.50 Franken zum Verkauf ausgeschrieben waren. Daraufhin lud der Mann die im Inserat veröffentlichten Fotos der Gutscheine kurzerhand auf seinen Computer und druckte die Karten aus.

Er war nicht an Möbeln, sondern an Barem interessiert

Daraufhin fuhr er in die Filiale nach Dietlikon ZH und machte den Mitarbeitenden des Kundendiensts weis, dass er die auf seinem Ausdruck abgebildeten Gutscheine verloren habe. Die Angestellten sollten ihm deshalb die ausgedruckten Gutscheine stornieren und ihm zwei neue ausstellen.

Der Ikea-Mitarbeiter schenkte der Geschichte des Mannes offenbar Glauben und händigte ihm eine neue Karte aus. Statt sich mit dem ergaunerten Gutschein zufriedenzugeben, zog er auch noch Ikea-Kunden mit hinein.

Der Deutsche war bereits wegen Betrugs vorbestraft

Wie es im Bericht weiter heisst, sprach er im Kassenbereich zwei Personen an und bot ihnen an, im Tausch gegen Bares ihren Einkauf mit seinem Gutschein zu bezahlen. Die Personen willigten ein, woraufhin der Deutsche auf einen Schlag um 900 Franken reicher war.

Da er bereits vierfach vorbestraft war – unter anderem wegen Betrugs – kassierte der Deutsche drei Monate Knast. Zudem muss der im Kanton Aargau wohnhafte Mann für die Verfahrenskosten von 800 Franken aufkommen. (dzc)

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