Migrationsamt ändert Entscheid
Serbische Pflegerin darf plötzlich doch in der Schweiz bleiben

Jelena Spasojevic (28) bleibt dem Triemli Spital erhalten. Das Migrationsamt hat der Serbin nun doch noch eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Doch der Rechtsanwalt der Frau hat mit dem Amt trotz der Wende noch nicht abgeschlossen.
Publiziert: 27.10.2021 um 16:51 Uhr
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Eine Pflegefachfrau, die im Zürcher Triemli-Spital arbeitet, muss die Schweiz nun doch nicht verlassen. Die Serbin hätte ursprünglich in ihre alte Heimat zurückkehren sollen. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Wochenlang musste Jelena Spasojevic (28) um ihre Zukunft bangen. Die Pflegefachfrau, die im Zürcher Spital Triemli Frühchen und schwer kranke Neugeborene in der Neonatologie betreute, hätte zurück nach Serbien ausgeschafft werden sollen.

Die Frau hatte sich von ihrem Mann getrennt und somit den Anspruch auf die Verlängerung ihrer B-Bewilligung verloren. Auch wollte das Migrationsamt «gesamtwirtschaftliches Interesse» nicht gelten lassen.

Gesuch nach nur acht Tagen bewilligt

Nun wendet sich das Blatt für Spasojevic zum Guten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat ein Gesuch des Stadtspitals Triemli innerhalb von acht Tagen bewilligt und der 28-Jährigen eine Arbeitsbewilligung ausgestellt, berichtet der «Tages-Anzeiger». Daraufhin hat auch das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung erteilt.

Zwar ist die Freude bei Spasojevic und ihrem Anwalt Marc Spescha gross. Dennoch will der Experte im Migrationsrecht vom Verwaltungsgericht die Frage geklärt haben, ob das Migrationsamt nicht rechtswidrig entschieden hat, indem es zuerst die Wegweisung verfügte.

Mario Fehr, zu dessen Sicherheitsdirektion das Migrationsamt gehört, gibt Spescha die Schuld am langen Hin und Her. Der Rechtsanwalt hätte sich direkt an das AWA wenden sollen. Das Migrationsamt habe von Anfang an darauf hingewiesen gehabt, dass dieses Amt die erste Anlaufstelle sei.

Anwalt glaubt an Absprachen zwischen AWA und Migrationsamt

Spescha widerspricht. Erstens habe das Migrationsamt nicht sofort an das AWA verwiesen und zweitens hätte das Migrationsamt «die Bewilligung ohne weiteres gestützt auf sein Ermessen erteilen können und müssen», sagt Spescha dem «Tages-Anzeiger». Das Bundesgericht habe dieses Vorgehen schon vor mehr als zehn Jahren für rechtmässig erklärt.

Der Jurist ist überzeugt, dass es ohne Absprachen zwischen AWA und dem Migrationsamt ohnehin nicht zu diesem positiven Entscheid gekommen wäre. Denn ein Antrag bei AWA sei vor allem für neu Einreisende gedacht und führe in Fällen wie jenem der Triemli-Pflegerin selten zum Erfolg.

Fehr beteuert, dass die beiden Behörden eigenständig entscheiden und dass das Migrationsamt korrekt gehandelt habe. Auch AWA-Sprecherin Lucie Hribal sagt, man habe unabhängig entschieden. Voraussetzung für eine Bewilligung sei, dass der Gesuchsteller «glaubhaft und verhältnismässig» den Nachweis erbringe, dass die Stelle nur mit einem Drittstaaten-Angehörigen besetzt werden könne.

Jelena Spasojevic muss jedenfalls nicht mehr bangen. «Das ist eine schöne Überraschung. Ich bin sehr dankbar», sagt sie dem «Tages-Anzeiger». (man)

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