Dieser Masseur soll seine Patientinnen betatscht statt massiert haben. Am Donnerstag musste der fast blinde Schweizer René V.* vor Bezirksgericht Zürich antraben. Dem 55-Jährigen droht eine zweijährige Haftstrafe, unter anderem wegen Schändung.
Zwei ehemalige Patientinnen haben den Zürcher, der nur noch fünf Prozent Sehvermögen hat, schwer belastet. Eine der beiden wollte beim Masseur letztes Jahr ihre Rückenschmerzen behandeln lassen. Stattdessen sagte ihr V. laut Anklage, dass sie «zu viel Wasser in den Beinen» habe.
Der Masseur habe dann gefordert, dass sich die Patientin bis auf die Unterhose auszieht. Während der Massage habe er sie dann im Genitalbereich, an Brüsten und Po betatscht. Weil sich die Frauen auf der Massageliege dagegen nicht wehren konnten, taxiert der Staatsanwalt die Übergriffe als Schändung.
Übergriffe hatten massive Auswirkungen auf die Opfer
Die Vorfälle hatten «massive Auswirkungen» auf die Psyche der Opfer, sagten die Opfer-Vertreter vor Gericht. «Sie meinte, sie würde seine Hände noch spüren, hatte den ständigen Drang, sich zu waschen.»
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Zwar habe er «abgetastet, wo es am Körper der Patientin kalt und heiss sei». Tatsächlich fand die Massage sehr nahe am Genitalbereich statt. Aber jede Berührung im Intimbereich müsse ein Versehen gewesen sein, beteuert der Angeklagte. Richtig sei, dass er seine Patientin gebeten habe, bei der nächsten Behandlung einen Tanga zu tragen. «Aber nur, damit ich besser an das Lymphsystem komme.»
Dumm nur: Der 55-Jährige hätte gar nicht massieren dürfen. Denn wegen früherer Übergriffe hatte er bereits vor Jahren ein Tätigkeitsverbot kassiert!
Hunderttausende Pornos gefunden
Zudem fand die Polizei beim Mann, der schon seit Februar im Gefängnis sitzt, auch Kinderpornos. Von diesen will der Angeklagte nichts gewusst haben. Er habe eine Pornosammlung mit mehreren Hunderttausend Dateien und habe den Überblick verloren. «Ich habe nicht nach Kindern gesucht. Ich habe Mühe, das mit meiner Lupenbrille richtig zu erkennen.»
Der Angeklagte hat zudem unrechtmässig Sozialhilfe bezogen, weil er seine Massage-Einkünfte nicht angab. Und: Er konsumierte Kokain.
Der Staatsanwalt beantragt für den Masseur eine Haftstrafe von zwei Jahren und eine stationäre Massnahme, umgangssprachlich «kleine Verwahrung» genannt. Denn das psychiatrische Gutachten bescheinigt eine hohe Rückfallgefahr für Sexualdelikte.
Die Verteidigung anerkennt nur die Koks-Vorwürfe und den unrechtmässigen Sozialhilfebezug. Und fordert für ihren Mandanten eine finanzielle Entschädigung, weil er schon seit Monaten in Haft sitzt.
Wann das Urteil gefällt wird, ist noch nicht bekannt.
* Name geändert