Prozess in Zürich
Hat Masseur (55) zwei Frauen geschändet?

Ein 55-jähriger Masseur muss sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Schändung verantworten. Er soll sich an zwei Frauen vergangen haben, die für Massagen zu ihm gekommen waren.
Publiziert: 28.10.2021 um 11:51 Uhr
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Der Masseur Rene V.* (55) soll zwei Frauen bei Behandlungen geschändet haben.
Foto: zvg

Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der mehrfach vorbestrafte Schweizer, Rene V.*, befindet sich bereits seit Februar im Gefängnis. Er soll – trotz Tätigkeitsverbot aufgrund ähnlicher, früherer Vergehen – erneut Frauen massiert und sich dabei an ihnen vergangen haben. Zudem soll er Kinderpornografie besessen, zu Unrecht Sozialhilfe bezogen und Kokain konsumiert haben.

Bei den Fällen der beiden Frauen, die nun vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt werden, ging er jeweils ähnlich vor: Er sagte den Frauen, die zu ihm in die Massage kamen, sie hätten Wasser in den Beinen. Die Lymphflüssigkeit müsse ausgestrichen werden. Er könne ihnen zeigen, wie das gehe.

Bei der unmittelbar darauf folgenden Massagebehandlung soll er die beiden Frauen an der Vagina, den Pobacken und den Brüsten berührt haben.

Masseur bestreitet Vorwürfe

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. «Die Leiste ist halt sehr nah am Intimbereich», sagte er. Er habe aber eine Berührung der Geschlechtsteile der Frauen weder gewollt noch wahrgenommen. Die Berührungen am Po wiederum würden zur Behandlung dazu gehören und seien nicht sexuell motiviert gewesen.

Laut dem Staatsanwalt seien die Aussagen der beiden Opfer glaubwürdig, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Masseur zu Unrecht belasten würden. Dass der Mann wegen ähnlicher Delikte bereits zwei Mal verurteilt wurde und eine mehrjährige Freiheitsstrafe absitzen musste, wirke straferhöhend.

Aufgrund der psychischen Störung, unter welcher der Beschuldigte leide, sei eine stationäre Massnahme angezeigt. Zudem soll das Gericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot verhängen. Als nächstes wird die Verteidigerin des Beschuldigten ihr Plädoyer halten. Wann das Gericht das Urteil eröffnet, steht noch nicht fest. (SDA)

* Name geändert

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