Knatsch um Kosten von Corona-Patienten
Thurgau will Zürcher Spitalrechnung nicht zahlen

Der Kanton Zürich will entstandene Mehrkosten durch die Behandlung ausserkantonaler Covid-Patienten den Wohnkantonen verrechnen. Der Kanton Thurgau stellt sich quer.
Publiziert: 24.01.2022 um 18:43 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2022 um 18:58 Uhr
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Am Unispital Zürich werden auch ausserkantonal wohnhafte Corona-Patienten behandelt.
Foto: Keystone

Zwischen 3500 und 4500 Franken kostet die Behandlung eines Covid-Intensivpatienten im Spital – pro Tag. Dies errechnete der Bund im vergangenen Juni.

Das sind rund 2113 Franken mehr, als die Fallpauschale für Intensiv-Aufenthalte eigentlich vorsieht, schreibt nun der «Bote der Urschweiz». Zwar gleichen viele Kantone den Mehraufwand ab, der den Spitälern entstanden ist – allerdings nur für die Patienten, die auch im Kanton wohnen. Wer die Kosten für Fälle übernimmt, die in einem anderen Kanton wohnhaft sind, ist völlig unklar.

Einige Kantone zahlen, andere nicht

Die Zürcher Regierung forderte deswegen seine Spitäler vor einigen Tagen auf, die «ungedeckten Kosten aus Hospitalisationen von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten den betroffenen Kantonen direkt in Rechnung zu stellen».

Das Universitätsspital Zürich hat das nun gemacht. Laut dem «Boten» hätten unter anderem die Kantone Zug und Graubünden eine Rechnung über 25'000 Franken bezahlt. Die Kantone Schwyz und Aargau hätten eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wie hoch diese ist und ob sie die Rechnung bezahlen, lassen die Kantone offen.

Thurgau will nicht zahlen

Der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin (42, SVP) hingegen sagt: «Der Kanton Thurgau wird die Rechnung nicht bezahlen.» 232'952 Franken verlangte das Unispital Zürich aufgrund einer «massiven Unterdeckung». Der Kanton Thurgau solle daher die Mehrkosten für Thurgauer Covid-Patienten übernehmen, die im Zürcher Unispital behandelt wurden.

Laut Martin fehle die gesetzliche Grundlage für eine solche Forderung. Die Kantone müssten sich aufgrund der gesetzlichen Grundlage zwar an den Kosten beteiligen. Allerdings sieht das Gesetz nur vor, dass der Wohnkanton 55 Prozent der Fallpauschale übernehmen muss. Darüber hinaus dürften keine Mehrkosten verrechnet werden.

Ausgang noch offen

Der Kanton Zürich hingegen bezieht sich auf das Covid-19-Gesetz. Dieses beauftragt die Kantone, entsprechende Leistungen in der Krise zu finanzieren. Deswegen erwartet Zürich nun eine solidarische Beteiligung der anderen Kantone an den entstandenen Zusatzkosten. Hierfür sollen Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen abgeschlossen werden.

Ob die Thurgauer Gesundheitsbehörden tatsächlich keine Zusatzkosten berappen müssen, ist noch offen. Entsprechende Gespräche zwischen den Kantonen sind noch nicht erfolgt. (zis)

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