Mit einem Abflammgerät, das effizient Unkraut vernichtet, war ein 36-jähriger Hauswart im Juli 2022 auf einem Parkplatz seines Arbeitgebers im Bezirk Bülach unterwegs. 20 Minuten später alarmierte ihn plötzlich eine Kollegin, wie der «Zürcher Unterländer» schreibt. Auf dem besagten Areal würde ein Holzschopf in Flammen stehen. Die Feuerwehr musste den Brand löschen.
Ein Auto und zwei E-Bikes wurden komplett zerstört, zwei weitere Autos und ein Gartenhaus stark beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von über 260'000 Franken.
Geldstrafe und Busse
Die Brandermittlung hat in einem Gutachten festgehalten, dass das Abflammen des Unkrauts den Brand ausgelöst hat. Gegen den Hauswart wurde wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst Strafbefehl erlassen.
Laut der Staatsanwältin hätte der Mann wissen müssen, dass bei der riskanten Arbeit, etwas passieren könne. Gerade der Umstand der ausgeprägten Trockenheit im Juli 2022 hätte berücksichtigt werden müssen. Laut Strafbefehl hätte der Hauswart 90 Tagessätze à 140 Franken (insgesamt 12'600 Franken) entrichten müssen. Hinzu wären noch eine Busse von 2500 Franken und 1000 Franken Verfahrenskosten gekommen. Der Beschuldigte legte Rekurs ein.
«Diese Vorstellung ist geradezu absurd»
Am Mittwoch erschien er mit seinem Anwalt vor dem Bezirksgericht Bülach, schreibt der «Zürcher Unterländer». Er betonte: «Ich habe nicht in der Nähe des Schopfes gearbeitet.» Nachdem er das Abflammgerät wieder verstaut hatte, habe er überprüft, ob alles gut gegangen sei. Sein Verteidiger forderte eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch seines Mandanten. Als Argumente führte er an, dass sich die Anklageschrift einzig auf das Gutachten der Brandermittlung stütze. Dies sei zu wenig für eine Verurteilung.
Bei einem windstillen Tag hätte ein Funken des Abflammgeräts eine Distanz von zehn Meter überwinden müssen, um auf das im Schopf gelagerte Altpapier zu kommen. «Diese Vorstellung ist geradezu absurd.» Im Plädoyer des Anwalts bekommt auch die Gesellschaft ihr Fett weg: «Für jedes Ereignis, das von der Norm abweicht, braucht die Gesellschaft einen Schuldigen», sagte er.
Es kommen auch andere Szenarien in Frage
Die Richterin gab dem Verteidiger recht. Es kämen unterschiedliche Szenarien für die Entfachung des Feuers infrage. «Die Anklage wirf Ihnen vor, auf dem ganzen Parkplatz gearbeitet zu haben – auch beim Schopf. Dies kann Ihnen aber nicht nachgewiesen werden», erklärte sie dem Beschuldigten. Es gebe auch keine Zeugen, die eventuelle Arbeiten auf der Seite des Schopfes beobachtet haben.
Die Richterin sprach den Beschuldigten daraufhin frei und gewährte ihm eine Entschädigung in Höhe der Anwaltskosten. Für den Freigesprochenen hat die ganze Sache endlich ein Ende. Eine Anfechtung des Freispruchs seitens der Staatsanwaltschaft ist nicht zu erwarten. (ene)