Gemeinde Mettmenstetten ZH krebst zurück
Kauf von teurer Asylwohnung gestoppt

Der Aufschrei war gross, als die Gemeinde Mettmenstetten mitteilte, eine Wohnung für Flüchtlinge für über eine Million Franken kaufen zu wollen. Nun verzichtet die Gemeinde darauf, sie hätte die Stimmbevölkerung dazu befragen müssen.
Publiziert: 01.04.2023 um 10:58 Uhr
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In diesem Haus wollte Mettmenstetten eine 130 Quadratmeter grosse Wohnung zur Unterbringung von Asylsuchenden kaufen.

Aufgrund der Flüchtlingskrise muss die Gemeinde Mettmenstetten ZH bis im Sommer 13 zusätzliche Geflüchtete aufnehmen. Die Verantwortlichen sahen als einzige Option, deshalb eine Wohnung zu erwerben. Die dafür vorgesehene 5,5-Zimmer-Wohnung hätte rund eine Million Franken gekostet, teilten die Verantwortlichen im Februar mit. «Wir kommen mit dem Kauf unserer Pflicht nach, genügend Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen», sagt Oliver Bär, Geschäftsführer der Gemeinde Mettmenstetten, damals gegenüber der Lokalzeitung.

Der SVP Mettmenstetten und zahlreichen anderen in der Gemeinde passte das gar nicht. 53 Rekurse gingen daraufhin beim Bezirksgericht Affoltern ein. Nun hat der zuständige Bezirksrat die Rekurse gutgeheissen und den Beschluss des Gemeinderats aufgehoben, wie zuerst der «Anzeiger Bezirk Affoltern» berichtete. Der Kredit für den Kauf der Wohnung hätte die Gemeinde der Stimmbevölkerung vorlegen müssen.

Fehrs Aussage «wenig fundiert»

Bei ihrem Vorpreschen hatte sich die Gemeinde auf ein Schreiben von Sicherheitsdirektor Mario Fehr (64) an den Verband der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im Kanton Zürich vom November 2022 berufen. Darin teilte Fehr mit, bei der zusätzlichen Bereitstellung von Wohnraum im Asylwesen handle es sich um gebundene Ausgaben – diese müssen dem Stimmvolk nicht vorgelegt werden. Am 6. März bekräftigten die Sicherheitsdirektion gemäss «Tages-Anzeiger» diese Aussage an einer Medienkonferenz.

In seiner Entscheidung schliesst sich der Bezirksrat nun einem der Rekurrenten an, wonach Fehrs Aussage im Schreiben «wenig fundiert» gewesen sei. Das «kann nicht von der Hand gewiesen werden», hält der Bezirksrat fest. So nehme das Schreiben der Sicherheitsdirektion keinen Bezug auf das Gemeindegesetz, noch erwähne es explizit, dass für die Gebundenheit der Ausgabe hinsichtlich der sachlichen, zeitlichen und örtlichen Umsetzung kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleiben dürfe. «Dem Schreiben lässt sich denn auch kein Hinweis entnehmen, wie die Gemeinden ihrer Verpflichtung nachkommen sollen.»

Gemeinde sucht andere Lösung

Mit dem Entscheid ist der Kauf der 1,045 Millionen Franken teuren Wohnung vom Tisch. «Wir akzeptieren den Entscheid und ziehen ihn nicht weiter, da sich der Verkäufer in der Zwischenzeit entschieden hat, die Liegenschaft anderweitig zu veräussern», sagt Gemeindepräsidentin Vreni Spinner (61) dem «Tages-Aanzeiger».

Der Beschluss habe sie aber erstaunt. Sie sei nach wie vor der Meinung, dass die Gebundenheit des geplanten Kredits zum Zeitpunkt des Entscheids ausser Frage stand. Die Gemeinde sucht nun nach anderen Möglichkeiten, Geflüchtete unterzubringen. (sie)

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