«Ich kann es immer noch nicht fassen, dass ich heute hier bin», sagt die Frau (54) am Montag vor dem Gericht. Die gebürtige Spanierin war in das Visier der Ermittler geraten, nachdem in der Garage des Mehrfamilienhauses, das sie bewohnt, Fahrzeuge in unterschiedlicher Art und Weise beschädigt worden waren.
Die Frau musste sich einer ganzen Reihe von Vandalismus-Vorwürfen stellen – zu Unrecht, wie der Richter nun entschieden hat. Sie soll, so die Anklage, ein Auto mit ätzender Flüssigkeit übergossen haben, die den Lack zersetzte. Zudem soll sie den Auspuff eines Porsche Boxster mit Schaumstoff verstopft und auf der Windschutzscheibe eines Tesla weisse, nicht abwaschbare Farbe verteilt haben.
Des Weiteren schnappte sie sich gemäss den Vorwürfen angeblich einen Töff und zerkratzte ihn, indem sie ihn an einer Garagensäule rieb. 16'000 Franken beträgt der Sachschaden insgesamt. Über die wiederholten Akte des Vandalismus und das Urteil berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» am Mittwoch.
Stundenlange Hausdurchsuchung
Wie war die Frau überhaupt ins Visier der Fahnder geraten? Videoaufnahmen legten den Schluss nahe, dass eine Frau die Taten begangen hat. Nach den ersten Vandalenakten hatte die Liegenschaftsverwaltung Kameras installiert. Ausserdem erschien es den Strafverfolgungsbehörden verdächtig, dass die Buchhalterin sich in der Vergangenheit mit der Verwaltung gezofft hatte. Man hatte ihr einen Parkplatz in der Garage versprochen, das Versprechen dann aber nie in die Realität umgesetzt.
Die Behörden ordneten eine Hausdurchsuchung an. Sechs Stunden lang filzten die Beamten die Wohnung der Alleinerziehenden. Die Ausbeute war mehr als dünn. Sie fanden eine schwarze Schirmmütze. So eine hatte die Täterin in den Videoaufnahmen auch getragen. Bei einem Hoodie glaubten die Polizisten, dass es sich um den Hoodie der Täterin handelt. Schnell wurde jedoch ein grosser Unterschied zwischen den beiden Kleidungsstücken deutlich.
Ausserdem beschlagnahmten sie zwei Gläser mit weisser Farbe. Die forensische Untersuchung ergab jedoch, dass die Farbe nicht mit der Farbe übereinstimmt, mit der der Tesla beschmutzt wurde.
Frau bricht in Tränen aus
Die Ermittler liessen dennoch nicht locker: Sie versuchten, mit dem Motiv der Frau zu argumentieren. Sie sei wütend gewesen, weil Parkplätze in der Garage an Auswärtige vermietet wurden. «Ich war nicht verärgert. Ich war wohl eher für die Verwaltung ein Ärgernis, weil ich ihr Arbeit beschert habe», verteidigt sie sich.
Wegen einer Gesichts-OP habe sie gar keine Schirmmütze tragen können. Ausserdem habe sie wegen Schulterproblemen derartige Vandalenakte gar nicht begehen können.
Hinzu kommt: Die Videoaufnahmen sind als Beweismittel unbrauchbar, da sie unter widerrechtlichen Umständen gemacht wurden.
Für den Richter ist der Fall klar: «Es muss eine andere Täterschaft gewesen sein.» Wirklich belastendes Material hat die Staatsanwaltschaft nicht liefern können. An der Beschuldigten ist das Verfahren nicht spurlos vorübergegangen. «Mein Leben ist zerstört. Ich habe meinen Job verloren, vielleicht verliere ich meine Wohnung», sagt sie.
Am Ende wird der Frau eine symbolische Genugtuung von 500 Franken zugesprochen. Ausserhalb des Gerichtsaals bricht sie in Tränen aus. (nad)