Critical Mass in Genf
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Velorowdys

Das Bundesgericht hat die Verurteilung von vier Teilnehmern einer Aktion der Bewegung «Critical Mass» in Genf vom Juni 2020 bestätigt. Die Genfer Justiz hatte die vier Personen wegen Verkehrsdelikten und wegen der Nichtbefolgung einer Anordnung der Polizei verurteilt.
Publiziert: 19.05.2023 um 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2023 um 14:15 Uhr
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Das Bundesgericht hat drei Männer und eine Frau verurteilt, die im Juni 2020 an der Critical Mass in Genf teilgenommen haben.
Foto: Twitter

Das Bundesgericht verurteilte vier Velofahrer, die im Juni 2020 an der Critical Mass in Genf teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um eine Frau und drei Männer.

Sie haben am 26. Juni 2020 an einer Aktion mit rund 1000 Radfahrern auf den Strassen von Genf teilgenommen. Die Frau wurde verurteilt, weil sie auf einer Kreuzung anhielt und dadurch einen Autofahrer blockierte. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Geldstrafen zwischen 100 und 600 Franken

Zwei weitere Verurteilte überfuhren eine durchgezogene Linie und setzten ihre Fahrt auf der Gegenfahrbahn fort. Der Vierte weigerte sich, den Anweisungen der Polizei zu folgen. Die vier Personen wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 600 Franken bestraft.

Das Bundesgericht hält fest, dass Behörden gegenüber friedlichen Versammlungen eine gewisse Toleranz zeigen müssten – auch wenn diese nicht bewilligt seien. Eine restriktive Praxis könne ansonsten die in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Versammlungsfreiheit aushöhlen.

Diese Toleranz setze jedoch voraus, dass die Veranstaltung kein Sicherheitsrisiko darstelle und die Belästigung ein gewisses Mass nicht überschreite.

Im vorliegenden Fall wird laut Bundesgericht deutlich, dass die Beschwerdeführer nicht wegen ihrer Teilnahme an der Demonstration von «Critical Mass» eine Busse erhalten haben. Sie seien vielmehr wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, beziehungsweise das Genfer Strafgesetz bestraft worden.

Die Richter fanden keine Hinweise darauf, dass die Bussen Teil einer Strategie der Polizei sind. Ausserdem seien die Verurteilten für die Teilnahme an der Aktion nicht dazu gezwungen gewesen, auf der linken Fahrbahn in die falsche Richtung zu fahren oder mitten auf einer Kreuzung anzuhalten. (SDA)

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