Tanz-Ensemble in Genf
Choreograf wegen Schändung rechtskräftig verurteilt

Die Verurteilung des Choreografen und ehemaligen Leiters eines Genfer Tanz-Ensembles ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Es hat den Mann der Schändung für schuldig befunden.
Publiziert: 16.05.2023 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2023 um 12:31 Uhr
Ein Choreograf soll eine Schülerin bei einer Übung geschändigt haben.
Foto: Shutterstock

Ein Choregraf des Genfer Tanz-Ensembles soll eine Schülerin (18) unangebracht angefasst haben. Zur Tat kam es Ende November 2018 während einer Schulung, die vom Ensemble organisiert wurde. Opfer war eine damals 18-Jährige, die Teil des Ensembles war. Bei einer Improvisationsübung am Boden hatte der Choreograf die junge Frau als Partnerin ausgewählt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Situation eskalierte, als der Verurteilte sich an der Frau rieb und verschiedene Teile ihres Körpers knetete. Die anderen Teilnehmer realisierten, was vor sich ging, und waren schockiert.

Das Bundesgericht stützt die von der Waadtländer Justiz ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 150 Tagen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Verhalten war nicht gerechtfertigt

Das Kantonsgericht Waadt habe aufgrund der Aussagen des Opfers und zweier Teilnehmerinnen davon ausgehen können, dass der Mann ein «deutlich sexuell konnotiertes Verhalten an den Tag gelegt hatte, das nicht durch die ausgeführte Übung gerechtfertigt war».

Das Bundesgericht führt aus, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tat auf dem Boden lag und der Verurteilte auf ihm. In dieser Situation habe die Frau die Handlungen des Choreografen weder vorhersehen noch sich widersetzen können. Zu beachten sei auch, dass der Verurteilte als Leiter Autorität über die Auszubildenden hatte und ihr Vertrauen genoss.

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