Unglücklich, aber keine Drohung – so das Fazit der Staatsanwaltschaft zu einem Tweet von Meret Schneider (30). «Ah was, in Notwehr erstech ich den Rimoldi auch mit dem Sackmesser», schrieb die Grünen-Nationalrätin im April beim Kurznachrichtendienst. Ein offensichtlich scherzhaft gemeinter Spruch gegen den Mass-voll-Chef Nicolas A. Rimoldi (28).
Der Corona-Massnahmen-Gegner, der den Tweet überhaupt nicht witzig fand, hatte die Nationalrätin angezeigt. «Das ist ein Gewaltaufruf», sagte er zu Blick. Diese mutmassliche Morddrohung habe «in einer Demokratie nichts verloren».
Meret Schneider verstand die Aufregung nicht. Der Tweet sei doch nur «ein Witz» gewesen. Sie löschte ihn und sagte: «Es ist völlig absurd. Rimoldi sucht nach Aufmerksamkeit.»
Über Drohung oder Witz hat nun also die Justiz entschieden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft See/Oberland erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung. Das heisst, eine Untersuchung wird gar nicht erst eröffnet.
«Keine schwere Drohung»
Die Verfügung liegt SonntagsBlick vor. Demnach erfüllt Schneiders Tweet nicht den Tatbestand der Drohung: «Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegt aufgrund der gesamten Umstände eine straflose Warnung, jedoch keine schwere Drohung vor.» Der für eine Untersuchung notwendige Vorsatz fehle.
Auch andere Straftatbestände wie Rassendiskriminierung oder die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen kämen nicht infrage. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der Tweet der Grünen zwar «als unglücklich qualifiziert werden kann», ein hinreichender Tatverdacht für die Eröffnung eines Strafverfahrens aber nicht gegeben sei.
Mass-voll-Präsident Nicolas A. Rimoldi: «Es zeigt sich leider, dass die Justiz wie bei den Klimaklebern auf dem grünen Auge blind ist.» Der Rechtsstaat funktioniere nur, wenn er alle Menschen gleich behandle. Meret Schneider will sich nicht mehr zur Sache äussern.
Gut möglich, dass die beiden schon bald im Parlament in Bern weiterstreiten können. Rimoldi kandidiert im Kanton Zürich für den Nationalrat – seine Chancen sind intakt.