Der Firmenanlass des Werbevermarkters Goldbach (TX Group) endete Mitte Juni für 13 Personen im Spital. Insgesamt 31 Event-Teilnehmer hatten sich bei der Feuer-Feier auf der Zürcher Halbinsel Au die Füsse verbrannt, nachdem sie über glühende Kohlen gelaufen waren.
Drei Monate hatten die Teilnehmenden Zeit, bei der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einzureichen. Diese Frist läuft nun in diesen Tagen ab.
Wie es bei der Kantonspolizei Zürich am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess, gingen gleich mehrere Strafanzeigen gegen den Veranstalter ein. Wie viele es sind, kann die Kantonspolizei nicht genau beziffern. Möglicherweise würden auch noch in anderen Kantonen Anzeigen eingereicht, weil die verletzten Teilnehmenden nicht im Kanton Zürich leben würden.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wird nun entscheiden, ob gegen den Veranstalter des Feuerlauf-Events ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
25 Personen verbrannten sich die Füsse
Das gemeinsame Feuerlaufen auf der Halbinsel Au in Wädenswil hatte am 14. Juni für 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fatal geendet. Sie holten sich Verbrennungen an den Füssen. 13 von ihnen mussten mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden.
Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es solche Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich gar nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil wichtig ist, beim Feuerlauf die Glut sehen zu können. (SDA)