Er wollte einen Joint auf dem Balkon rauchen. Doch als er bemerkte, dass sein Campingstuhl nicht so stand, wie er wollte, rastete ein Schweizer (29) aus. Er nahm eine Axt und ging auf seine Mitbewohnerin los.
Laut der Staatsanwaltschaft habe er der Frau zweimal auf den Kopf geschlagen und damit versucht, sein Opfer zu töten. «Hätte sie sich nicht gewehrt, wäre die Klinge in ihrem Kopf gelandet», sagte der Staatsanwalt bei dem Prozess am Bezirksgericht Winterthur, wie der «Landbote» berichtet. Die Frau wurde zum Glück nur leicht verletzt, habe aber bis heute die Axt-Attacke noch nicht psychisch verarbeitet, erklärte ihre Anwältin.
Während der Angeklagte vor Gericht beteuerte, dass er gar nicht wirklich habe zuschlagen wollen und die Axt absichtlich zur Seite abgelenkt hätte, hatte er bei der Einvernahme noch etwas anderes zu Protokoll gegeben. Konkret: «Es ist ganz klar, dass ich sie umbringen wollte.»
An dem Tag war er gestresst
Als Auslöser für seine Wut gab der Mann an, dass der Campingstuhl nicht im exakten Winkel ausgerichtet gewesen sei. Zudem habe das Beistelltischchen nicht in der richtigen Distanz zum Stuhl gestanden. An dem Tag der Axt-Attacke hätte er einen Termin mit der psychiatrischen Spitex gehabt, wie der «Landbote» weiter schreibt.
Das Gespräch, das in der Wohnung hätte stattfinden sollen, wurde aber abgesagt, weil seine beiden Mitbewohner aufgrund von Ferien in der Wohnung waren. Und überhaupt sei er an dem Tag gestresst gewesen und so habe er sich auf dem Balkon in seinem Campingstuhl entspannen wollen. Als das auch nicht möglich war, tickte er aus.
Nach dem Fall wurde bei dem Mann das Asperger-Syndrom diagnostiziert, eine Form des Autismus. Sein Verteidiger erklärte deswegen auch bei dem Prozess, dass das Leben seines Mandanten durch diese Tat eine Wendung zum Guten genommen hätte. Der Schweizer befinde sich nun in Therapie.
5000 Franken Genugtuung für das Opfer
Am Ende wurde der Mann für die Axt-Attacke wegen versuchter Tötung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
Kein überraschendes Urteil: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger hatten eine Massnahme gefordert. Ja, sogar der Beschuldigte selbst. Der Schweizer hat bereits im März 2021 die Massnahme angetreten. Neben seiner Therapie muss er dem Opfer eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen plus eine Busse von 1000 Franken wegen seines Cannabiskonsums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jmh)