Der junge Mann war unter anderem des mehrfachen versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung angeklagt. Die Jugendanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine Busse von 500 Franken gefordert. Zudem sollte der Beschuldigte in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden.
Bei der Verhandlung am Mittwoch war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die akkreditierten Medien konnten nur einen Teil des Prozesses verfolgen.
Am Donnerstagabend gab das Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland dann sein Urteil bekannt: Der junge Mann wird wegen Schuldunfähigkeit unter anderem vom Vorwurf des mehrfach versuchten Mordes wie auch von den übrigen Anklagepunkten freigesprochen. Es wird die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet.